Wann wie vorsorgen?
In vielen Haushalten spielt das Thema Sicherheit im Alltag nur unter bestimmten Gesichtspunkten eine Rolle. So haben Eltern in der Regel auf den Nachwuchs nur dann ein Auge, wenn es um dessen tägliche Sicherheit geht. Im Straßenverkehr bzw. in Heim und Garten steht vor allem das gesundheitliche Wohl der Kinder auf der Tagesordnung ganz oben. An eine private Unfallversicherung, die Absicherung gegen Invalidität usw. wird daher fast immer gedacht. Wie sieht es aber mit der Sicherheit gegen Schadenersatzansprüche aus.
Klar ist zwar, dass bis zum Alter von sieben Jahren bzw. zehn Jahren im Straßenverkehr der Nachwuchs als deliktunfähig eingestuft wird. Was passiert aber außerhalb dieser Altersgrenze? Kommt es zu einem Schadensereignis – etwa durch ein 12 Jahre altes Kind – und wird Fahrlässigkeit anerkannt, kann der Geschädigte einen Anspruch auf Schadenersatz geltend machen. Dieser richtet sich nicht gegen, wie man vielleicht auf den ersten Blick denken mag, die Eltern. Von der Schadenersatzforderung getroffen wird der Nachwuchs – und muss mit dem eigenen Vermögen geradestehen. Dies kann letztlich soweit gehen, dass gegen das Kind sogar eine Zwangsvollstreckung eingeleitet wird. Eine Tatsache, die nicht vom Umstand ausgehebelt wird, dass Kinder eigentlich nicht prozessfähig sind.
Übersicht zum Versicherungsschutz in der Privathaftpflichtversicherung vom 1. Lebensjahr bis zum Erwachsenenalter (die Ausgestaltung des Versicherungsschutzes kann vor dem Hintergrund individueller Versicherungsbedingungen für einzelne Lebensbereiche in bestimmten Tarifen teilweise abweichen)
Über die Zustellung der Vollstreckung an die gesetzlichen Vertreter – also die Eltern – kann der Geschädigte diese Tatsache umgehen und erwirkt einen Schuldtitel mit entsprechender Wirkung. Das Problem: Ein rechtskräftiger Schuldtitel verjährt erst nach Ablauf von 30 Jahren. Letztlich würde der fahrlässig verursachte Schaden das Kind bis ins höhere Alter begleiten – und wird zu einer ständigen Belastung. Ein Szenario, welches die Tragweite deutlich macht, die mit Missgeschicken verbunden sein kann. Und welches zeigt, warum Eltern nicht nur an die Gesundheit ihrer Kinder denken sollten, sondern ein Stück weiter – nämlich auch an die gesetzliche Haftpflicht. Es stellt sich vor diesem Hintergrund die Frage, wie man am besten im Alltag Vorsorge trifft?
Haftpflicht: Immer optimal versichert
Grundsätzlich gilt für den Aufbau eines umfassenden Versicherungsschutzes, dass nicht in erster Linie die Gefahrensituation bzw. die Wahrscheinlichkeit für den Eintritt des Leistungsfalls den Ausschlag gibt – sondern das Ausmaß möglicher Folgen. Ein Credo, das Experten sowohl im Bereich der Berufsunfähigkeitsvorsorge wie auch im Fall der Privathaftpflicht ins Feld führen.
Der Grund: Ein Personenschaden, der zum Beispiel mit einer Unachtsamkeit beim Radfahren verbunden sein kann, wird in der Praxis schnell teuer. Erwerbsminderung, Verdienstausfall, Schmerzensgeld – Forderungen, die schnell in den fünf- oder sechsstelligen Bereich gehen können. Wie alt der Verursacher zum Schadenszeitpunkt war, spielt dabei eine untergeordnete Rolle. Auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen hat man für den verursachten Schaden geradezustehen (§ 823 BGB).
Um vor diesem Hintergrund einen umfassenden Versicherungsschutz dauerhaft gewährleisten zu können, müssen einzelne Lebensabschnitte getrennt voneinander betrachtet werden. Im Alter bis zum vollendeten 7. Lebensjahr (im Straßenverkehr bis zum vollendeten 10. Lebensjahr) ist ein Haftpflichtschutz nicht notwendig. Der Grund liegt in der Deliktunfähigkeit, die einen rechtswirksamen Anspruch gegen den minderjährigen Schadensverursacher ausschließt. Sobald diese Altersgrenzen überschritten werden, sind Eltern sicher gut beraten, sich über die Haftpflicht ihrer Kinder Gedanken zu machen. Andernfalls ist das Vermögen, welches bis zum 18. Lebensjahr mühsam über Geldgeschenke usw. aufgebaut wurde, schnell als Schadenersatz abgeflossen. Im Allgemeinen reicht in diesem Lebensabschnitt ein Familientarif in der Privathaftpflichtversicherung aus, da dieser Ehe- und Lebenspartner sowie den minderjährigen Nachwuchs schützt.
Das Ende der Kindheit bzw. das Erreichen der Volljährigkeit ist nicht nur der Moment, in dem ein neuer Lebensabschnitt beginnt. Auch vor dem Hintergrund der Haftpflichtversicherung betreten junge Erwachsene Neuland. Bevor sie sich allerdings für eine eigene Vorsorge entscheiden müssen, bleibt ihnen meist eine gewisse Übergangsfrist. Viele Versicherer gestehen in den Familientarifen unter gewissen Bedingungen einen Versicherungsschutz über den Zeitpunkt der Volljährigkeit hinaus zu. Wer seine Erstausbildung aufgenommen hat, kann weiterhin über den Tarif der Eltern versichert bleiben – und genießt so einen grundlegenden Versicherungsschutz.
Allerdings endet diese Phase spätestens mit dem Ende der Ausbildung bzw. der Heirat. Ab jetzt gilt es, an die eigene Privathaftpflichtversicherung zu denken – wenn man sich nicht finanziellen Risiken aussetzen will.
Solange man den Alltag als Single bestreitet, kann man sich für das entsprechende Tarifmodell in der Haftpflichtversicherung entscheiden – und spart auf diesem Wege sogar noch Geld. Spätestens mit dem Partner fürs Leben und eigenem Nachwuchs sollte man allerdings an die Ausweitung des Versicherungsschutzes denken.
Neben der abgeschlossenen Erstausbildung oder einer Heirat ziehen viele Versicherer auch mit Erreichen einer festgelegten Altersgrenze einen Schlussstrich unter die Absicherung in den Familientarifen. Im Regelfall ist mit dem 30. Lebensjahr in der privaten Haftpflichtversicherung Schluss. Für welche Art und Weise – also ob als Single- oder Familientarif – man sich in dieser Situation entscheidet, hängt letztlich von den individuellen Lebensumständen ab. Und mit dem Abschluss der Absicherung für die ganze Familie schließt sich der Kreis – wenn Lebenspartner und der Nachwuchs den Schutz einer privaten Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen können.
Nicht alle Gesellschaften unterscheiden in der Haftpflichtversicherung nur Singles und Familien voneinander. Einige Tarife werden zusätzlich gestaffelt – in Familien mit und ohne Kind. Es ist daher durchaus sinnvoll, den Versicherungsschutz zu einem späteren Zeitpunkt zu überprüfen, wenn der Nachwuchs eine eigene Familie gründet.