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Die Übernahme von Personenschäden durch eine private Haftpflichtversicherung kann  unterschiedlich ausfallen. Zu Unfallsituationen mit der Folge von Personenschäden kann es überall in unserem Alltag kommen: im Straßenverkehr, am Arbeitsplatz etc.  Die Begrifflichkeit „Personenschaden“ beinhaltet von der Verletzung bis hin zum Tode, alle körperlichen Schäden eines Menschen, wozu auch anderweitig geartete Gesundheitsschädigungen zählen. Zu Personenschäden zählen dementsprechend Erkrankungen, Invalidität oder Versterben eines Geschädigten. Die Situation der Geschädigten führt meist zu Ersatzansprüchen in Form von Schmerzensgeld, Verdienstausfallzahlungen oder eben auch unablässige Invaliditäts- bzw. Rentenleistungen. Ebenso müssen Kosten für medizinische Leistungen, therapeutische Maßnahmen oder weitere Kosten für Heilbehandlungen aufgebracht werden. Im Rahmen der Schadensfolge werden durch eine private Haftpflichtversicherung ebenso Kosten für eine notwendige Umschulung des Geschädigten übernommen. Nur mit einer besonders hohen Deckungssumme können Versicherte verhindern, dass sie selber zur Haftung gebeten werden.