Schmerzensgeld und nicht einmal schuldfähig

Ein sechsjähriger Junge düst mit seinem Skateboard vor dem Haus herum, dabei übersieht er die Nachbarin. Diese stürzt und zieht sich einen Wirbelbruch zu. Anschließend verlangt die Dame 10.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz, doch die Haftpflichtversicherung lehnt ab. Der Grund: Kinder unter 7 Jahren sind nicht schuldfähig, zudem habe die Mutter den Jungen beobachtet.

Obwohl in diesem Falle die Versicherung recht hat und die Eltern selbst auch nicht zahlen müssen – einem guten nachbarschaftlichen Verhältnis ist damit kaum gedient. Die Versicherung müsste jedoch einspringen, wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt hätten – etwa, weil sie den Jungen unkontrolliert durch die Straßen sausen ließen. Daraus erfolgt die Konsequenz: Wer sich schuldig fühlt, nicht richtig aufgepasst zu haben, sollte das gegenüber der Versicherung auch zugeben, denn dann handelt es sich in der Regel um einen Haftungsfall und der Versicherer muss zahlen.

Ob Kind oder Erwachsener: unbeabsichtigte Schäden können teuer werden.

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