Weitere Haftpflichtversicherungen für Privathaushalte

Beruf, Hobby, Freizeit – der Alltag in deutschen Haushalten kann spannend und aufregend sein. Nicht unterschätzen sollte man allerdings, welche Risiken in den einzelnen Bereichen lauern. Die private Haftpflichtversicherung deckt zwar viele der allgemeinen Gefahren. Allerdings bleiben verschiedene Lücken offen, an die man im ersten Moment vielleicht gar nicht gedacht hat.

Die Bauherrenhaftpflicht wäre ein Beispiel. Familien und Singles, die gerade am Eigenheim arbeiten, Jagd- und Falknerei-Begeisterte und Hobbyflieger stehen vor weiteren Risiken, an die es zu denken gilt. Wie fällt deren Absicherung aus?

Neben den allgemeinen Gefahren des Alltags lässt sich durch besondere Haftpflichtversicherungen das Gefahrenpotenzial im Freizeit und Hobbybereich ausschließen. Dazu gehören:

  • die Bauherrenhaftpflichtversicherung
  • die Jagdhaftpflichtversicherung
  • die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
  • oder die Modellflug-Haftpflichtversicherung.

Kern dieser Versicherungen ist immer die Freistellung des Versicherungsnehmers von den Schadenersatzforderungen, welche durch Geschädigte erhoben werden. Um die Notwendigkeit einer Absicherung zu erkennen, muss man sich allerdings eingehender mit den einzelnen Versicherungen auseinandersetzen.

Wichtig: In einigen Bereichen ist die Absicherung gegen Schadenersatzansprüche nicht freiwillig, der Gesetzgeber schreibt dies konkret vor – etwa für Jäger.

Die Jagdhaftpflichtversicherung

Die Jagd ist in Deutschland nicht nur Bestandteil des Forstwesens, sie kann unter gewissen Umständen auch von Privatpersonen ausgeübt werden. Dazu gehören neben dem Eigenjagdbesitzer auch Mitglieder von Jagdgenossenschaften oder Jagdgäste. Das Problem an der Jagd aus Sicht des Versicherungswesens ist die höhere Gefährdungslage. Aufgrund dessen ist die Jagd in den meisten Fällen nicht durch die private Haftpflichtversicherung gedeckt. Auf den ersten Blick kein Problem beginnt der Ärger allerdings meist dann, wenn man sich um einen Jagdschein bemüht. Dieser ist in Deutschland zwingende Voraussetzung, um im Sinne des Jagdrechts nach dem Bundesjagdgesetz überhaupt die Jagd ausüben zu dürfen.

– Versicherer – Deckung Personen-/Sachschaden – Deckung Vermögensschaden
– gesetzliche Mindestdeckung Personenschaden: 500.000 Euro
– Sachschaden: 50.000 Euro
– Gothaer Versicherungen

– pauschale Deckung für
Personen-, Sach- und Vermögensschäden zwischen
3 Mio. – 15 Mio. Euro

– Inter Versicherungen – 10 Mio. Euro pauschale Deckung für Personen- und Sachschäden (Tarif Premium) – 1 Mio. Euro pauschale Deckung für Vermögensschäden
– 8 Mio. Euro pauschale Deckung für Personen- und Sachschäden (Tarif Exklusiv)
– 6 Mio. Euro pauschale Deckung für Personen- und Sachschäden (Tarif Basis)
– degenia Versicherungsdienst AG

– 6 Mio. Euro pauschale Deckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (Tarif classic)

– 10 Mio. Euro pauschale Deckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (Tarif premium)

Vergleich der Leistungen in der Jagdhaftpflichtversicherung vor dem Hintergrund der gesetzlichen Mindestdeckung nach § 17 Abs. 1 Nr. 4 Bundesjagdgesetz (Quelle: Leistungsübersicht der einzelnen Versicherungsgesellschaften Stand Februar 2013)

Um aber erfolgreich einen Jagdschein beantragen zu können, sind nach dem Bundesjagdgesetz verschiedene Bedingungen zu erfüllen. Unter anderem schreibt § 17 Bundesjagdgesetz vor, dass ohne den Nachweis zu einer Jagdhaftpflichtversicherung der Jagdschein nicht erteilt werden kann. Wer in Deutschland der Jagd nachgehen will, wird um eine entsprechende Absicherung also nicht herumkommen.

Die Leistungen der Jagdhaftpflichtversicherung

Grundsätzlich deckt die Jagdhaftpflichtversicherung ähnliche Risiken wie die private Haftpflichtversicherung, es werden Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch die Gesellschaften reguliert. Neben dem allgemeinen Bestehen der Versicherung haben Versicherungsnehmer aber auch zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber gewisse Vorgaben macht, was die Deckung der Jagdhaftpflichtversicherung betrifft. Die Tarife müssen

  • für Personenschäden 500.000 Euro und
  • für Sachschäden 50.000 Euro

als Minimum absichern. Betrachtet man die Risiken, welche durch den Gebrauch einer Schusswaffe im Wald entstehen können, wird natürlich klar, dass höhere Versicherungssummen durchaus praktisch sein können – speziell, wenn es um Personenschäden geht.

Darüber hinaus bietet die Jagdhaftpflichtversicherung allerdings noch einige besondere Leistungsmerkmale. Beispielsweise schließt sie Leistungen ein, die Verbraucher so in ihrer Haftpflichtversicherung nicht wiederfinden – wenn es um die Absicherung der Jagdhunde geht. Natürlich wird in die Jagdhaftpflichtversicherung auch der Besitz von Jagdwaffen eingeschlossen. Aus Sicht der Jäger ist darüber hinaus interessant, dass in vielen Tarifen auch jagdliche Einrichtungen in den Versicherungsschutz aufgenommen werden. Letzteres betrifft zum Beispiel den Hochsitz. Eines bleibt in der Jagdhaftpflichtversicherung allerdings meist außen vor – der reine Wildschaden.

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung

Der Traum vom Eigenheim – viele Haushalte träumen ihn. Geht man daran und verwirklicht den Wunsch, wartet auf Familien und Singles eine Vielzahl an Herausforderungen. Zuerst wird dabei immer an den finanziellen Aspekt gedacht – die Finanzierung des Bauvorhabens. Allerdings kann es sich auszahlen, wenn man einen Schritt weiter denkt. Denn als Bauherr sieht man sich plötzlich neuen Aufgaben gegenüber. Was viele Haushalte nicht wissen – dies betrifft in besonderer Weise die Haftpflichtbestimmungen. Denn auch, wenn ein Baustellenleiter die Bautätigkeit überwacht, sind Bauherren für die Sicherheit der Baustelle verantwortlich.

Aus dem Wunsch vom Eigenheim ergeben sich also besondere Risiken – wenn man beispielsweise die Absicherung der Baustelle betrachtet. Und es kann sich niemand einfach so herausreden, indem er die Schuld auf Bauunternehmen schiebt. Nach § 831 BGB haftet man schließlich für die Fehler von Verrichtungsgehilfen. Dies wäre etwa dann der Fall, wenn durch den Bauleiter die Baustelle nicht ausreichend gesichert wird – und man als Bauherr nichts unternimmt. Kommt es dann zu einem Schaden, muss man sich als Bauherr eine Verletzung der Aufsichtführung vorwerfen lassen – und hat damit unter Umständen den entstehenden Schadenersatz zu tragen.

Warum sollte man aber – sofern bereits eine Privathaftpflichtversicherung vorhanden ist – an eine zusätzliche Bauherrenhaftpflichtversicherung denken? Ist doch in vielen Haftpflichttarifen eine Absicherung gegen eben dieses Risiko eingeschlossen. Betrachtet man den Zusammenhang zwischen privater Haftpflichtversicherung und den Herausforderungen als Bauherr genauer, fallen schnell einige Unzulänglichkeiten ins Auge.

– Versicherer – versicherte Bausumme – Tarif
HUK Coburg

75.000 Euro

Standardschutz
WGV-Versicherung

100.000 Euro

OPTIMAL-Tarif

75.000 Euro

BASIS-Tarif
CosmosDirekt

50.000 Euro

Basis-Schutz

100.000 Euro

Comfort-Schutz
DEVK

30.000 Euro

Aktiv

60.000 Euro

Komfort

120.000 Euro

Premium

Vergleich der Leistungen in der Privathaftpflichtversicherung vor dem Hintergrund der Bauherrenhaftpflicht (Quelle: Leistungsübersicht der einzelnen Versicherungsgesellschaften mit Stand Februar 2013)

Speziell in Bezug auf die Funktion der Privathaftpflicht als Bauherrenhaftpflichtversicherung macht sich mitunter ein trügerisches Bild breit. Denn viele Gesellschaften schränken in der privaten Haftpflichtversicherung die Höhe der versicherten Deckung ein. Die Grenze kann bei Beträgen zwischen 50.000 Euro und 75.000 Euro gezogen werden. Bis dahin genießt der Versicherungsnehmer zwar den Schutz der Haftpflicht. Allerdings reicht diese Deckelung kaum aus, wenn es um Komplettsanierungen oder einen Neubau geht. Und erschwerend kommt hinzu, dass in den Bedingungen ein weiteres Hindernis festgelegt sein kann. Überschreitet das Bauvorhaben die versicherte Deckung, fällt die Mitversicherung als Bauherr weg – man steht ohne entsprechenden Haftpflichtschutz da.

In Anbetracht einer solchen Situation ist es für angehende Bauherren durchaus ratsam, den Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung ins Auge zu fassen. Was müssen die Tarife letztlich aber leisten, was kosten sie und welchen Zeitraum umfasst deren Laufzeit?

Laufzeit einer Bauherrenhaftpflichtversicherung

Grundsätzlich werden die meisten Verträge aus dem Bereich der Allgemeinen Haftpflicht über den Zeitraum von einem Jahr abgeschlossen. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist hier gewissermaßen eine Ausnahme, da der Versicherungsvertrag im Regelfall nach dem Abschluss der Bauarbeiten endet – wenn das versicherte Risiko wegfällt. Darüber hinaus verankern Gesellschaften eine gewisse Laufzeitobergrenze in den Versicherungsbedingungen, die beispielsweise bei drei Jahren liegen kann.

Da die Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht nur das reine Baurisiko, sondern auch eine Grund- und Hausbesitzerhaftpflicht einschließt, ist diese Laufzeitobergrenze besonders für alle Bauherren interessant, welche diesen Zeitraum überschreiten.

Wird durch die Bauzeit der vertraglich festgehaltene Zeitraum überschritten, ist die Kontaktaufnahme zur Versicherung ratsam, um die Bauherrenhaftpflichtversicherung entsprechend zu verlängern.

Leistungen der Bauherrenhaftpflicht

Grundsätzlich deckt die Bauherrenhaftpflichtversicherung jene Schadenersatzansprüche Dritter, die gegen den Versicherungsnehmer erhoben werden und in Zusammenhang mit der Bautätigkeit stehen. Reguliert werden – wie im Bereich der Allgemeinen Haftpflicht üblich – die:

  • Personenschäden
  • Sachschäden und
  • Vermögensschäden.

Dabei übernimmt der Versicherer nicht nur die Schadensregulierung und stellt den Versicherungsnehmer vom Schadenersatzanspruch frei. Durch die Prüfung der Forderungen auf deren Berechtigung greift auch hier wieder die haftpflichttypische passive Rechtsschutzfunktion. Natürlich ist eine solche allgemeine Leistungsbeschreibung für den Versicherungsnehmer alles andere als ausreichend. In vielen Fällen umfasst die Absicherung jene für Bauherren typische Bereiche – also etwa den Schutz gegen Sachschäden, welche durch Baumaterial an des Nachbars Auto verursacht werden. Wichtig ist zudem eine Regulierung von Schadensereignissen, die zwar der Bauherr nicht selbst, aber dessen „Verrichtungsgehilfen“ zu verantworten haben. Das klassische Beispiel wäre eine mangelhafte (also fahrlässige) Absicherung der Baustelle.

Wichtig: Im Fall grober Fahrlässigkeit kann die Versicherung ihre Leistung mindern. Es ist durchaus ratsam, hier einen entsprechend umfassenden und leistungsstarken Schutz aufzubauen, welcher auf die Leistungsminderung bei grober Fahrlässigkeit verzichtet.

Über die bereits genannten Leistungs-/Risikobereiche gehen viele Bauherrenhaftpflichtversicherung noch weiter. Es ist nicht nur die Grundstücks- und Hausbesitzerhaftpflicht für die betreffende Immobilie Gegenstand des Versicherungsvertrags. Auch gesetzliche Haftpflichtbestimmungen aus dem Gewässerschadenhaftpflichtrisiko können zu den Leistungen einzelner Tarife gehören.

Hinweis: Zu einem umfassenden Versicherungsschutz gehören darüber hinaus auch Allmählichkeitsschäden, Schäden durch Abwasser sowie Schadenersatzforderungen, die auf Rammarbeiten, Bohrungen und Setzungen zurückgehen.

Eines müssen private Bauherren generell berücksichtigen: Die Bauherrenhaftpflichtversicherung greift in ihrer Grundschutzvariante meist nur für Arbeiten, die durch Dritte im Auftrag des Bauherren durchgeführt werden. Ein Schaden, welcher durch eine Mitwirkung des Versicherungsnehmers an der Bautätigkeit entstanden ist, bewegt sich schnell außerhalb der versicherten Deckung. Gerade dort, wo Eigenleistungen in die Errichtung der Immobilie eingebracht werden, kann sich eine Ausweitung des Versicherungsschutzes rechnen.

Ob Kind oder Erwachsener: unbeabsichtigte Schäden können teuer werden.

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