Gilt die Familienhaftpflichtversicherung auch im Urlaub

Das Fernweh packt nicht nur Singles und Paare – auch Familien mit Kindern sind rund um den Globus unterwegs. Im Zusammenhang mit dem Schutz gegen Schadenersatzforderungen stellt sich natürlich die Frage, ob die Familientarife auch in den Ferien und im Urlaub gelten? Grundsätzlich gilt, dass die Versicherungsbedingungen in diesem Zusammenhang den Ausschlag geben.

Als Versicherungsnehmer ist es in diesem Zusammenhang gut zu wissen, dass die AHB des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft hier nicht das letzte Wort haben. Würde man diese korrekt auslegen, wäre nach Ziff. 7.9 ein Versicherungsschutz im Ausland ausgeschlossen. Wirft man aber einen prüfenden Blick in die Risikobeschreibungen bzw. die Besonderen Bestimmungen verschiedener Gesellschaften, hat man sich vom ersten Schreck meist schnell wieder erholt.

Für die Länder der Europäischen Union, die Schweiz, Norwegen, Island sowie Lichtenstein werden Schadenersatzansprüche aus der gesetzlichen Haftpflicht anerkannt. Darüber hinaus gilt für andere Länder zumindest ein vorübergehender Schutz. Auf welchen Zeitraum sich dieser erstreckt, variiert von Tarif zu Tarif. Es werden aber nur selten Zeiträume von einem Jahr für die Absicherung aus der Familienhaftpflichtversicherung unterschritten.

– Versicherer – Tarif – Auslandsaufenthalt (weltweit)
– Gothaer – Privathaftpflicht – bis 3 Jahre
– Top – bis 5 Jahre
– PlusDeckung – bis 5 Jahre
– HUK Coburg – bis 2 Jahre
– CosmosDirekt – bis zu 1 Jahr (EU bis 3 Jahre)
– DEVK – Aktiv/ Komfort/Premium – bis zu 1 Jahr (EU zeitlich unbegrenzt nur im Tarif Premium)

Beispiele zur Deckung gegen Schadenersatzansprüche, die sich für Familien aus einem Aufenthalt im Ausland ergeben können (Quelle: Leistungsübersicht der einzelnen Versicherungsgesellschaften Stand Februar 2013)

Hinweis: Es ist im Zusammenhang mit Schadenersatzansprüchen aus dem Ausland zu beachten, inwiefern sich die gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen vor Ort im Vergleich zur Situation in Deutschland unterscheiden und welche Folgen sich für den Versicherungsschutz ergeben können. So schränken einige Gesellschaften zum Beispiel für Kanada und die USA die Höhe der Versicherungssumme teils deutlich ein. Es ist durchaus sinnvoll, das Thema der privaten Haftpflichtversicherung vor einem Urlaub auf die Agenda zu packen und sich mit dem Versicherungsschutz – auch gegen Mietsachschäden im Hotel – zu befassen.

Als Versicherungsnehmer in der privaten Haftpflichtversicherung muss man sich während der Ferientage also keine Gedanken darüber machen, dass der Versicherungsschutz im Familientarif vielleicht an der Grenze haltmacht. Eltern sollten einen Aspekt der Absicherung gerade bei älteren Kindern im Auge behalten. Letztere haben heute – im Zuge von Ausbildung und Schule – ein gewisses Interesse daran, auch im Ausland Erfahrungen zu sammeln.

Es sollte daher klar sein, in welchem Rahmen sich der Versicherungsschutz aus der Privathaftpflicht bewegt. Gerade ein akademisch veranlasster Aufenthalt im Ausland erstreckt sich mitunter über mehrere Semester – und kann den Rahmen der versicherten Aufenthaltsdauer sprengen.

Umgekehrt sollte man sich als Familie natürlich auch in Bezug auf die Deckung der eigenen Haftpflichtversicherung im Klaren sein, wenn ein Au Pair im eigenen Haushalt tätig wird. Diverse Gesellschaften nehmen diese Personengruppe explizit über die Versicherungsbedingungen in den Versicherungsschutz auf. In anderen Unternehmen lohnt sich eine Nachfrage, wie der Versicherungsschutz hier ausgestaltet wird.

Ob Kind oder Erwachsener: unbeabsichtigte Schäden können teuer werden.

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