Höhe der gesetzlichen Haftung

Was Schadenersatzforderungen auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches für betroffene Haushalte zu einer erheblichen Gefahr macht, sind nicht allein die Schadensrisiken bzw. die Wahrscheinlichkeit, mit der bestimmte Schädigungen im Alltag auftreten können. Vielmehr ist es die Höhe der Forderungen. Betrachtet man die gesetzlichen Rahmenbedingungen, sind Haftungsgrenzen im Allgemeinen nicht vorgesehen – es gilt der Grundsatz einer unbegrenzten Haftung. Allerdings existieren für einige Teilbereiche der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen Ausnahmen. So macht im Rahmen der Schadenersatzpflicht im Straßenverkehr das Straßenverkehrsgesetz in § 12 konkrete Angaben zu Höchstbeträgen für Personen- bzw. Sachschäden.

In vielen anderen Alltagsbereichen ist dagegen eine unbegrenzte Deckung vorgesehen. Welche Auswirkung hat diese Tatsache letztlich auf ein konkretes Schadensereignis? Angenommen, ein Fußgänger verursacht durch Unachtsamkeit einen schweren Verkehrsunfall. Ein darin verwickelter Autofahrer wird in seinem PKW eingeklemmt und erleidet so schwere Verletzungen, dass ein Bein über dem Kniegelenk amputiert werden muss.

Die Folgen eines solchen Unfallschadens sind erheblich. Neben den Behandlungskosten, welche der Geschädigte unter Umständen geltend machen kann, besteht aus Sicht des Verursachers die Gefahr von Schmerzensgeld- und Rentenforderungen. Letztere können erhoben werden, wenn eine Fortführung der Erwerbstätigkeit nicht mehr möglich ist. Es sind letztlich Forderungshöhen möglich, die schnell eine sechsstellige Summe erreichen können. Die Auswirkungen eines Unfalls sind vor diesem Hintergrund dramatisch. Und werfen die Frage nach einer adäquaten Absicherung auf.

Für die Absicherung des eigenen Haushalts im Rahmen einer privaten Haftpflichtversicherung muss die Tatsache der unbegrenzten Haftung eine Säule sein, auf welche die Entscheidung letztlich ruht. Dabei gelten aktuell Deckungssummen von etwa drei Millionen Euro für einen Personenschaden als untere Grenze. Es ist ratsam, die Versicherungssummen stattdessen über diesem Betrag anzusiedeln, um letztlich einen ausreichenden Versicherungsschutz aufzubauen.

Hinweis: Die Annahme, dass Haftpflichtschäden eher selten sind, ist alles andere als richtig. Betrachtet man beispielsweise das Statistische Jahrbuch des GDV, haben die Gesellschaften in Privathaftpflicht- und Kfz-Haftpflichtversicherung im Jahr 2010 mehr als 12,6 Mio. Schadensereignisse registriert.

Das Thema Vorsorge und Absicherung endet im Übrigen nicht an der Grundstücksgrenze zum Eigenheim. Vielmehr sollten gerade Haus- und Grundbesitzer den Versicherungsschutz besonders genau im Auge behalten. Aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen unterliegt dieser Personenkreis oft einer umfassenden Verkehrssicherungspflicht, welche in der Vergangenheit immer wieder zu Gerichtsprozessen geführt hat – mit teils negativem Ausgang für die betroffenen Eigenheimbesitzer. Und den entsprechend hohen Kosten.

Ob Kind oder Erwachsener: unbeabsichtigte Schäden können teuer werden.

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