Die private Haftpflichtversicherung für Familien
Gerade Familien haben ein starkes Interesse an einem umfassenden Versicherungsschutz. Eine Aussage, an der sich kaum rütteln lassen wird. Einerseits ist es das Ziel der Eltern, sich gegenseitig finanziell abzusichern – etwa gegen einen plötzlichen Todesfall. Die Lücke, welche in diesem Fall entstehen würde, lässt sich durch die Risikolebensversicherung schließen. Gleichzeitig steht im Mittelpunkt des Interesses aber auch die Frage, welche Wirkung sich aus einem Haftpflichtschaden ergeben kann?
Betrachtet man Eltern und Kinder vor diesem Hintergrund getrennt voneinander, ist das finanzielle Risiko für die Eltern durchaus groß. Ein schwerer Personenschaden kann dazu führen, dass der gesamte finanzielle Alltag durch die Höhe der Schadenersatzforderungen zusammenbricht. Zumal Eltern als Erziehungsberechtigte mitunter auch dann im Boot sitzen, wenn nicht sie, sondern der Nachwuchs für einen Schaden verantwortlich ist. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt die Folgen einer Aufsichtspflichtverletzung relativ eindeutig. Aus Sicht der meisten Familienhaushalte ist eine gemeinschaftliche Absicherung in der Privathaftpflichtversicherung also mehr als wünschenswert.
Und wie sieht die Praxis aus? Wer sich für einen Familientarif in der Haftpflichtversicherung entscheidet, kann sich in der Regel über einen recht umfassenden Schutz durch die Gesellschaften freuen. Normalerweise werden neben dem Versicherungsnehmer auch dessen Ehe-/Lebenspartner sowie die Kinder (auch Stief-, Pflege und Adoptivkinder) bis zur Volljährigkeit bzw. dem Ende der Erstausbildung mitversichert. Darüber kann sich der Geltungsbereich privater Familienhaftpflichttarife auch auf pflegebedürftige Familienangehörige erstrecken, die im Haushalt des Versicherungsnehmers wohnen.
Tipp: Gerade im jungen Erwachsenenalter will man sich oft Wünsche erfüllen. Der Haftpflichtschutz wird daher durch Singletarife auf das notwendige Minimum begrenzt, was durchaus kein Fehler ist. Steht man in den folgenden Jahren allerdings vor der Familiengründung, sollte man spätestens mit der Geburt des ersten Kindes den Vertrag zur Haftpflichtversicherung zur Hand nehmen und prüfen, inwiefern der Schutz ausgebaut werden muss.
Deliktunfähigkeit – worauf Eltern achten sollten
Eines der heiklen Themen im Bereich der Haftpflichtversicherung betrifft den Versicherungsschutz für Kinder. Zwar wird regelmäßig mit der Aussage geworben, dass die Familientarife einen umfassenden Schutz für alle Altersgruppen aufbauen. Diese pauschale Aussage führt aber schnell zu einem trügerischen Gefühl der Sicherheit. Warum? Kinder nehmen im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht eine gewisse Sonderstellung ein. Bis zum Ende des 7. Lebensjahres gelten sie allgemein als deliktunfähig – Geschädigte können gegen Kinder dieser Altersgruppe keinen Schadenersatz geltend machen.
Da keine gesetzliche Haftpflicht besteht, leistet allerdings – zumindest in der Theorie – auch keine private Haftpflichtversicherung. Es steigt damit letztlich das Risiko einer juristischen Auseinandersetzung, mit der die Geschädigten den Versuch unternehmen, Schadenersatzforderungen vor Gericht geltend zu machen.
In vielen Tarifen können sich Familien auch gegen Schäden deliktunfähiger Kinder absichern. Allerdings ist die Höhe der Versicherungssumme für diese Schadensart in der Regel auf wenige tausend bis zehntausend Euro begrenzt. Um den eigenen Nachwuchs umfassend anzusichern, sollte man als Familien diesem Aspekt durchaus eine gewisse Aufmerksamkeit widmen.