Rasenmäher, Schneefräse und Co – sind Heimwerker haftpflichtversichert?
Das Eigenheim steht in vielen Familien ganz oben auf der Liste. Schließlich kann man so auch im Alter noch mietfrei wohnen und muss sich nicht über den lauten Nachbarn ärgern. Und die eigenen vier Wände haben einen positiven Nebeneffekt. Handwerklich begabte Eigenheimbesitzer können sich rund um Haus und Garten nach Herzenslust austoben. Was passiert aber, wenn man mit dem Rasenmäher oder der Schneefräse das Auto des Nachbarn touchiert? Oder schlimmer – beim Arbeiten mit der Motorsäge der gefällte Baum mitten im Grundstück des Nachbarn landet?
In solchen Momenten ist guter Rat teuer – und Ärger in den meisten Fällen vorprogrammiert. Grundsätzlich gilt in diesem Zusammenhang, dass der Verursacher für den Schaden geradestehen muss. Eine Tatsache, die sich bekanntlich bereits aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch ergibt. Und es spielt keine Rolle, ob es bei einem Sachschaden geblieben ist oder man einen Personenschaden mit verursacht hat. Glücklicherweise hat man eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die denn Schaden schon übernehmen wird. Oder doch nicht?
Grundsätzlich greift eine private Haftpflichtversicherung nicht für einen Schaden, der im Zusammenhang mit Kraft-/Motorfahrzeugen steht. Schneefräsen, Aufsitzmäher oder Kehrmaschinen fallen streng genommen aber genau in diese Kategorie. Steht man als Versicherungsnehmer also letztlich doch ohne Versicherungsschutz da? Nein. Wie für viele Schadensarten steckt der Hinweis zur Schadensregulierung durch die Privathaftpflicht auch hier im Detail – oder besser in den Risikobeschreibungen. So gilt beispielsweise für den Aufsitzmäher im Allgemeinen ein Versicherungsschutz – solange er nicht auf öffentlichen Wegen und Straßen benutzt wird. Und in den meisten Fällen ist auch die Schneefräse abgesichert.
Der Einsatz von Motorgeräten spielt nicht nur im Alltag eines Eigenheimbesitzers eine Rolle. Bereits auf dem Weg zum „Betongold“ zahlt es sich aus, den Versicherungsschutz in diesem Zusammenhang zu prüfen. Dabei sollte als Frage im Raum stehen, inwiefern die bereits bestehende Privathaftpflichtversicherung ein ausreichendes Sicherheitsnetz aufspannen kann – oder inwiefern man durch eine zusätzliche Bauherrenhaftpflicht vorsorgen sollte.