Die Haftpflichtversicherung und verlorene Schlüssel

Private Haftpflichtversicherungen bieten ein breites Spektrum verschiedener Leistungen. Aber auch wenn die gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen den roten Faden darstellen, an welchem sich der Versicherungsschutz orientiert – nicht jedes Schadensereignis ist durch die Tarife gedeckt. Dazu gehört auch das Verlustrisiko fremder Schlüssel. Legt man die Bedingungen zu den Versicherungsverträgen in der Haftpflichtversicherung genau aus, fallen diese nämlich in die Rubrik der:

  • gemieteten
  • geleasten
  • oder geliehenen Sachen.

Und alle drei Bereiche fallen in der Regel in die Ausschlusskriterien. Dabei kann der Schlüsselverlust durchaus schwerwiegende Folgen haben – wenn man bedenkt, was der Schlüssel in den falschen Händen möglich macht. Ist beispielsweise der Schlüssel fürs Vereinsheim verloren gegangen, können sich Langfinger mit dessen Hilfe ohne Probleme Zutritt verschaffen – und einen erheblichen finanziellen Schaden verursachen. Besonders unangenehm wird die Situation dann, wenn es sich um einen Schlüssel des Arbeitgebers handelt.

– Versicherer – Tarif – versicherter Schlüsselverlust
– Gothaer Versicherungen – Privathaftpflicht – 25.000 (nur fremde private Schlüssel)
– Top – 50.000 (fremde private Schlüssel und berufliche Schlüssel)
– PlusDeckung – 50.000 (fremde private Schlüssel und berufliche Schlüssel)
– CosmosDirekt – Basis – kein Schlüsselverlust versichert
– Comfort – 15.000 (nur privater Schlüsselverlust)
– Janitos Versicherungen1 Basic – 15.000 (private und berufliche Schlüssel mit 200 EUR SB)
Balance – 30.000 (private und berufliche Schlüssel mit 100 EUR SB)
Best Selection – 50.000 (private und berufliche Schlüssel mit 100 EUR SB)
– DEVK Versicherungen Aktiv – kein Schlüsselverlust versichert
Komfort – kein Schlüsselverlust versichert
Premium – 25.000 (nur privater Schlüsselverlust)

Zufällig ausgewählte Beispiele zu den Unterschieden in der Deckung gegen Haftpflichtschäden, die sich aus einem Schlüsselverlust ergeben können (Quelle: Leistungsübersicht der einzelnen Versicherungsgesellschaften Stand Februar 2013)
)1 – eingeschlossen ist das Verlustrisiko fremder privater Schlüssel von Tresoren und Schränken

Betrachtet man die finanziellen Folgen, welche sich aus dem Schlüsselverlust ergeben, kann es unterm Strich teuer werden. Allein schon dann, wenn die Schließanlagen in mehreren Immobilien ausgetauscht werden müssen. Wie wird der Schlüsselverlust in der privaten Haftpflichtversicherung letztlich praktisch gehandhabt?

Versicherungsnehmer werden an dieser Stelle nicht daran vorbeikommen, sich etwas eingehender mit den Versicherungsbedingungen zu beschäftigen. Zwar ist der Ausschluss für den Schlüsselverlust bereits in den Musterbedingungen des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) zumindest in der Theorie geregelt. Praktisch weichen viele Tarife aus der Privathaftpflicht aber davon ab. In den Besonderen Bedingungen vieler Gesellschaften wird das Schlüsselverlustrisiko zumindest partiell gewürdigt.

Entweder beschränkt sich der Versicherungsschutz dann auf die fremden privaten Schlüssel (zum Beispiel für eine gemietete Wohnung). Oder es werden – gerade in den leistungsstärkeren Tarifen – auch beruflich genutzte Schlüssel in den Versicherungsschutz einbezogen. Eines ist allerdings bei den meisten Gesellschaften gleich – sie schränken die Deckungssumme noch oben ein.

Es zählt nicht nur, ob und in welcher Höhe der Schlüsselverlust abgesichert wird. Vielmehr kommt es darauf an, welche Leistungen zum Versicherungsschutz gehören. So gilt der Versicherungsschutz häufig nur für den Austausch der Schlösser und einen zeitlich begrenzten Objektschutz. Das Einbruchsrisiko und die daraus möglicherweise entstehenden Folgen werden in der Privathaftpflichtversicherung dagegen im Regelfall nicht mitversichert. Und überall dort, wo in den Tarifen zur Haftpflichtversicherung das Schlüsselverlustrisiko mit versichert wird, sollte man die Leistungsbestimmungen sehr genau lesen. Denn in vielen Fällen werden Schlüssel von Tresoren und Schränken nicht davon erfasst.

Ob Kind oder Erwachsener: unbeabsichtigte Schäden können teuer werden.

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