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Bei Abhandenkommen, Verlust oder Diebstahl von Schlüsseln für Wohnanlagen oder auch für die Firma, können sehr hohe Kosten entstehen. Dies schon allein deswegen, weil häufig komplette Schließanlagen im Zuge dessen ausgewechselt werden müssen. Zu den sogenannten Schlüsselschäden, abgedeckt durch die private Haftpflichtversicherung, zählen im Normalfall auch Code-Cards sowie Generalschlüssel. Die rechtmäßige Aufbewahrung dieser ist grundlegende Bedingung für den Versicherungsschutz. Versicherte, die für einen solchen Fall vorgesorgt haben, d.h. diese Leistung in ihren Haftpflichtvertrag mit aufgenommen haben, sind somit abgesichert. Auch, wenn ein Schlüssel verloren geht, den man aus dienstlichen bzw. beruflichen Gründen mit sich führt. Des Weiteren sind Leistungen eingeschlossen, die sicherheitshalber ergriffen werden müssen. Dazu gehört z.B. die Beauftragung einer Objektschutzfirma, dies ist meist für einen Zeitraum von 14 Tagen, ab dem Moment, in welchem der Schlüsselverlust erfasst wurde, vorgesehen. Die Kosten werden dementsprechend von der zuständigen Haftpflichtversicherung übernommen. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz durch die private Haftpflichtversicherung bleiben jedoch Schlüssel, die Zugang zu beweglichen Gegenständen wie Möbel- oder Tresorschlüssel ermöglichen.