Leistungen der Privathaftpflichtversicherung
Verbraucherexperten raten regelmäßig zum Abschluss der privaten Haftpflichtversicherung – sowohl für Familien wie auch Singles. Und betrachtet man die Zahl der Versicherungsverträge im Bereich der Allgemeinen Haftpflicht, ergibt sich ein beeindruckendes Bild. Mit 44,2 Mio. abgeschlossenen Versicherungen liegt die Vermutung nahe, dass jeder deutsche Haushalt mindestens einen Vertrag abgeschlossen hat. Natürlich entspricht diese Vermutung nicht der Realität – die Allgemeinen Haftpflichtversicherung umfasst verschiedene Versicherungsbereiche.
Dass die private Haftpflichtversicherung dennoch auch aus Sicht von Verbraucherschützern zum Versicherungsschutz gehören sollte, liegt an deren Leistungen. Sie schützt Familien und Singles vor den im Alltag präsenten Gefahren, welche sich aus der gesetzlichen Haftpflicht ergeben.
Vor diesem Hintergrund lassen sich die grundlegenden Leistungen der Haftpflichtversicherung erklären. Es werden einerseits berechtigte Schadenersatzansprüche reguliert, die sich aus:
- Personenschäden
- Sachschäden und
- Vermögensschäden
gegen den Versicherungsnehmer bzw. den versicherten Personenkreis ergeben können. Auf der anderen Seite schließt die Privathaftpflichtversicherung aber auch ein Prozesskostenrisiko ein – wenn Forderungen aus einem Schadensfall gegen den Versicherten auf juristischem Weg betrieben werden. Damit bietet die Haftpflichtversicherung in erster Linie eines – finanziellen Schutz. Allerdings sind diese Erklärungen in der Regel nicht ausreichend, um die Leistungsdetails der einzelnen Tarife zu beschreiben. Hier müssen Versicherungsnehmer deutlich tiefer in die Bedingungen und Risikobeschreibungen der einzelnen Haftpflichttarife eindringen.
Basis-Schutz | Comfort-Schutz | |
---|---|---|
– Personen- & Sachschäden (pauschal) | – 5 Mio. Euro | – 10 Mio. Euro |
– Vermögensschäden | – 250.000 Euro | – 1 Mio. Euro |
– Mietsachschäden | – 500.000 Euro | – 1 Mio. Euro |
– privater Schlüsselverlust | – nicht versichert | – 15.000 Euro |
– Forderungsausfalldeckung | – nicht versichert | – 1 Mio. Euro |
– Sachschäden am Arbeitsplatz | – nicht versichert | – 10.000 Euro |
Beispiel zu den Leistungen in der Privathaftpflichtversicherung für unterschiedliche Tarifvarianten der CosmosDirekt als zufällig ausgewählte Versicherungsgesellschaft (Quelle: Leistungsübersicht CosmosDirekt Stand Februar 2013)
Denn nicht in allen Bereichen, für die auf den ersten Blick eine Risikodeckung durch die private Haftpflichtversicherung in Frage kommt, erkennen die Gesellschaften eine Leistungspflicht an. Typische Beispiele hierfür sind zum Beispiel Sach- oder Personenschäden, welche:
- auf die Haltung von Haustieren
- auf verlorene Schlüssel
- auf Verstöße gegen das Urheberrecht oder
- gar auf Namensrechtsverstöße
zurückgehen. Darüber hinaus haben viele Haushalte im Alltag auch ein berechtigtes Interesse daran, wie Haftpflichtversicherer beispielsweise mit Gefälligkeitsschäden, einem Mietsachschaden oder dem Versicherungsschutz für erwachsene Kinder umgehen. Nicht in allen genannten Bereichen ist eine Deckung durch die Privathaftpflichtversicherung übrigens ausgeschlossen. Auf Wunsch lassen sich zum Beispiel Schäden aufgrund verlorener Schlüssel oder Schadensereignisse an gemieteten Sachen versichern. Wie weit der Versicherungsschutz hier geht – darin unterscheiden sich die Tarife teils deutlich.
In den Verträgen zur Haftpflichtversicherung lässt sich auch eine sogenannte Forderungsausfalldeckung einschließen. Letztere greift dann, wenn Dritte, die dem Versicherungsnehmer einen Schaden verursacht haben, selbst über keine Haftpflichtversicherung verfügen und keinen Schadenersatz leisten können. Wie im Fall der Deckung für:
- Mietsachschäden
- Schlüsselverlust
- das Hüterrisiko für fremde Hunde oder
- den Allmählichkeitsschaden
handelt es sich hier aber um eine Leistung, die in der Regel nur gegen Aufpreis in die Privathaftpflichtversicherung aufgenommen wird.