Die Kfz-Versicherung

Taucht im Alltag das Thema Haftpflichtversicherung auf, ist in der Regel von zwei Bereichen die Rede. Entweder dreht es sich um die Privathaftpflicht oder die Kfz-Versicherung. Der letztgenannte Begriff ist eigentlich etwas ungenau gehalten. Verbergen sich dahinter doch verschiedene Versicherungen mit wechselndem Versicherungsgegenstand. Grundsätzlich umfasst das Themengebiet der Kfz-Versicherung die:

  • Kfz-Haftpflichtversicherung
  • die Kfz-Teilkaskoversicherung
  • sowie die Kfz-Vollkaskoversicherung.

Hinweis: Der Begriff Kaskoversicherung beschränkt sich nicht nur auf den Straßenverkehr. Entsprechende Tarifmodelle existieren auch für andere Versicherungszweige.

Von grundsätzlichem Interesse ist an dieser Stelle natürlich die Kfz-Haftpflichtversicherung. Warum wird sie aber aus dem Bereich der allgemeinen Haftpflichtversicherung herausgelöst? Ihre Sonderstellung verdankt die Kfz-Haftpflichtversicherung den Rahmenbedingungen, unter denen sie wirksam wird. Anders als die private Haftpflichtversicherung, deren Abschluss freiwillig ist, gehört die Kfz-Haftpflichtversicherung zu den wenigen Pflichtversicherungen in Deutschland.

Damit nimmt sie nicht nur eine Sonderrolle ein, Gesellschaften können Antragsteller auch nur unter bestimmten Voraussetzungen ablehnen – es besteht ein sogenannter Kontrahierungszwang. Warum wird der Kfz-Haftpflichtversicherung aber ein so hoher Stellenwert eingeräumt?

Den gesetzlichen Rahmen für die Haftungsfragen umreißt in Deutschland das Straßenverkehrsgesetz (StVG). Letzteres legt in § 7 fest, dass für Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhänger im Fall von Personen- oder Sachschäden eine Schadenersatzpflicht entsteht. Welches Ziel verfolgt der Gesetzgeber mit dieser kurios wirkenden Regelung der Haftungsfrage? Schließlich kann es im Alltag durchaus passieren, dass nicht der Halter hinterm Steuer sitzt – sondern eine andere Person.

Um die Zielsetzung der Kfz-Haftpflichtversicherung vollständig zu erfassen, muss das Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter (PflVG) mit berücksichtigt werden. Letzteres legt in § 1 fest, dass Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers verpflichtet sind, für:

  • Eigentümer
  • sich selbst
  • und andere Fahrer

eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und zu unterhalten. Durch die Kombination aus PflVG und dem Straßenverkehrsgesetz vermeidet der Gesetzgeber, dass im öffentlichen Straßenverkehr Kraftfahrzeuge ohne bestehenden Versicherungsschutz bewegt werden. Wozu wird dieser Aufwand aber betrieben, wenn man die Haftpflichtversicherung doch einfach für alle Führerscheinbesitzer verbindlich regeln könnte?

Die Gefährdungshaftung im Straßenverkehr

Hintergrund ist die sogenannte Gefährdungshaftung. Darunter wird in den Rechtswissenschaften die Haftung für potenziell gefährliche Handlungen verstanden, die allerdings aus ihrer sozialen und gesellschaftlichen Stellung heraus erwünscht bzw. geduldet sind. Neben dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr würde sich die Gefährdungshaftung unter anderem auch auf den Schienen- oder Schiffsverkehr, die Stromerzeugung oder Haltung von Nutztieren ausdehnen lassen.

Alle Bereiche haben eine Gemeinsamkeit – bei genauer Betrachtung wohnt ihnen ein gewisses Gefahrenpotenzial inne. Um ein eventuell erfolgloses Geltendmachen von Ersatzansprüchen aus Schadensereignissen zu verhindern, hat der Gesetzgeber im Straßenverkehr die Kfz-Haftpflichtversicherung eingeführt. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass Haftungsansprüche nicht ins Leere laufen – hinter Kraftfahrzeugen also immer eine Haftpflichtversicherung steht.

Leistungen der Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt grundsätzlich Schäden ab, die:

  • an Sachen
  • der Gesundheit
  • dem Vermögen und in immaterieller Form

entstehen. Anders als allgemein angenommen wirkt sie aber nicht nur in Richtung des Geschädigten, sondern auch in Richtung des Verursachers. Und im Gegensatz zu vielen Bereich des Versicherungswesens müssen die Gesellschaften für ihre Kfz-Haftpflichtversicherung einen gewissen Umfang an Leistungen garantieren. Grundlage für diese Mindestdeckung ist das Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter. Hier werden in der Anlage zu § 4 PflVG entsprechende Vorgaben gemacht, mit denen ein angemessener Schutz sichergestellt werden soll.

Es gelten (für Kraftfahrzeuge einschließlich Anhänger):

  • 7,50 Mio. Euro für Personenschäden
  • 1,12 Mio. Euro für Sachschäden und
  • für Vermögensschäden 50.000 Euro

als Mindestdeckungssummen – je Schadensfall. Die Versicherungsunternehmen können über diesen Rahmen hinaus den Versicherungsschutz in Form höherer Versicherungssummen natürlich ausbauen. Ob und inwieweit der Griff zu Tarifen mit überdurchschnittlichen Deckungssummen allerdings sinnvoll ist, bleibt fraglich. Denn je umfassender und höher der Schutz durch die Kfz-Haftpflicht, umso höher letztlich auch der pro Versicherungsjahr zu zahlende Beitrag. Es ist durchaus ratsam, anstatt nur die Deckungssumme zu beobachten, andere Leistungsdetails mit in die Entscheidung mit einzubeziehen.

Hinweis: Was eine Kfz-Haftpflichtversicherung grundsätzlich nicht deckt, sind Schäden – gleich, welcher Art – die dem Verursacher eines Unfalls entstehen. Dieses Kostenrisiko muss entweder aus eigener Tasche getragen werden – oder es wird über die Kaskoversicherung eine entsprechende Vorsorge getroffen.

In den Versicherungsschutz eingeschlossen wird übrigens nicht nur der nach dem Pflichtversicherungsgesetz zum Abschluss verpflichtete Halter des Fahrzeugs. Auch:

  • dessen Eigentümer
  • Fahrer
  • oder berechtigte Insassen

genießen im Ernstfall den Schutz durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung.

Die grundlegende Leistung der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Deckung von Ersatzansprüchen, welche von Dritten gegenüber dem Versicherungsnehmer in seiner Position als Fahrzeughalter geltend gemacht werden. Darüber hinaus umfasst die Kfz-Haftpflicht aber durchaus noch andere Leistungen, die auf den ersten Blick allerdings nicht unbedingt offensichtlich sind.

So ist in den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2008; Stand 17. März 2010) des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft ein wichtiger Punkt eingeflochten. Unter Buchstabe A Nr. 1.1.3 wird in die Leistungen der Kfz-Haftpflichtversicherung eine Abwehr unbegründeter Forderungen eingeschlossen – auf Kosten der Versicherer. Dieser Leistungsbaustein taucht aber nicht nur beim GDV auf – sondern auch in den Versicherungsbedingungen der einzelnen Gesellschaften. Damit hat die Kfz-Haftpflichtversicherung einen weiteren Zweck, sie erfüllt eine passive Rechtsschutzfunktion.

In der Praxis kann es in Haushalten durchaus zu Situationen kommen, in denen mitversicherte Personen unbeabsichtigt dem Versicherungsnehmer einen Schaden zufügen. In diesen Momenten wird eine differenzierte Betrachtung der Leistungspflicht durch die Versicherungen vorgenommen. Nach Buchstabe A Nr. 1.5.6 der AKB 2008 besteht für entstandene Sach- oder Vermögensschäden in diesem Zusammenhang kein Versicherungsschutz, wohl aber für einen Personenschaden am Versicherungsnehmer.

Der Beitrag in der Kfz-Haftpflichtversicherung

Für die Beitragsbemessung im Versicherungswesen sind in der Regel die versicherten Risiken ausschlaggebend. Die Auto-Haftpflichtversicherung macht diesbezüglich keine Ausnahme. Was ist für die Prämie aber entscheidend? Wesentlichen Einfluss auf den Beitrag haben sogenannte weiche und harte Tarifmerkmale. Letztere sind statistische Größen, die sich aus dem Fahrzeugtyp und dem Wohnort/Zulassungsbezirk des Fahrzeughalters ableiten lassen. Beide werden als Typ- bzw. Regionalklasse bezeichnet.

Die Typklasse ist der Quotient aus der Höhe der Schadensaufwendungen in einem Versicherungsjahr für das jeweilige Modell und dem Fahrzeugbestand. Einmal pro Jahr neu berechnet, kann es durchaus zu paradoxen Situationen kommen. Stark motorisierte, aber teure Fahrzeuge erreichen eine aus Verbrauchersicht günstigere Einstufung als weniger leistungsstarke Modelle – wenn diese beispielsweise bei Fahranfängern besonders beliebt sind. Der Grund: Erfahrungsgemäß verursachen Anfänger eine größere Zahl an Unfällen – die Fahrzeuge treten also in den Schadensstatistiken stärker in Erscheinung.

Modell Typschlüssel PS KW Typklasse Haftpflicht
Golf VII 1.2 TSI

BJD

86

63

16

Golf VII 1.2 TSI

BJE

105

77

16

Golf VII 1.4 TSI

BJF

122

90

15

Golf VII 1.4 TSI

BJG

104

103

15

Golf VII 1.6 TDI

BJH

105

77

18

Golf VII 2.0 TDI

BJJ

150

110

18

Golf VII 1.4 TSI

BKB

122

90

15

Einordnung verschiedener Fahrzeugvarianten eines PKW-Modells in die Typklasse am Beispiel des VW Golf VII (Quelle: Typklassenverzeichnis der GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG; Stand Januar 2013)

Die Regionalklasse in der Kfz-Haftpflichtversicherung entsteht auf ähnliche Weise wie die Typklasse. Nur wird hier betrachtet, welche Schadensaufwendungen eines Zulassungsbezirks in Abhängigkeit von der Schadenshäufigkeit entstehen. Hintergrund ist die Tatsache, dass sich – aufgrund von Rahmenbedingungen wie dem Zustand der Straßen und dem Verkehrsaufkommen – statistische Unterschiede zwischen einzelnen Zulassungsbezirken in Deutschland nachweisen lassen. So ist im Allgemeinen die Schadenshäufigkeit in Städten höher als im Vergleich zu ländlichen Regionen. Wie die Typklasse wird auch die Einstufung der Zulassungsbezirke einmal pro Jahr neu geordnet. Betrachtet man die Schadensstatistiken vergangener Jahre, schneiden in der Kfz-Haftpflichtversicherung vor allem Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Schleswig-Holstein besonders gut ab (die Zulassungsbezirke erreichen Regionalklassen zwischen 1 – 2). Landeshauptstädte wie Hamburg, Berlin oder München sind dagegen in der höchsten Regionalklasse 12 zu finden.

Zulassungsbezirk Kfz-Kennzeichen Indexwert Regionalklasse
Elbe-Elster EE 71,15 1
Oberspreewald-Lausitz OSL 71,24 1
Ostprignitz-Ruppin OPR 72,30 1
Prignitz PR 73,44 1
Hansestadt Greifswald HGW 75,56 1
Neubrandenburg NB 76,07 1

Die günstigsten Zulassungsbezirke in Deutschland mit Indexwert und Kennzeichen (Quelle: Ranking für die Regionalstatistik 2013 des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft)

Zulassungsbezirk Kfz-Kennzeichen Indexwert Regionalklasse
Kaufbeuren KF 131,05 12
Augsburg A 125,53 12
Wiesbaden WI 125,05 12
Amberg AM 123,65 12
Offenbach OF 123,31 12
Berlin B 122,78 12

Die teuersten Zulassungsbezirke in Deutschland mit Indexwert und Kennzeichen (Quelle: Ranking für die Regionalstatistik 2013 des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft)

Zulassungsbezirk Kfz-Kennzeichen Indexwert Regionalklasse
Wiesbaden WI 125,05 12
Berlin B 122,78 12
Hamburg HH 121,52 12
München M 121,51 12
Saarbrücken SB 111,29 10
Düsseldorf D 111,24 10

Die 6 teuersten Landeshauptstädte in Deutschland mit Indexwert und Kennzeichen (Quelle: Ranking für die Regionalstatistik 2013 des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft)

Verändert sich aufgrund neuer Typ- und Regionalklassen die Prämie für Versicherungsnehmer in der Kfz-Haftpflichtversicherung, lebt ein außerordentliches Kündigungsrecht auf. Dieses ist allerdings nur mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen ausgestattet. Nach deren Ablauf setzt sich die Versicherung zu den neuen Bedingungen fort.

Unfallschäden durch einen Kfz-Unfall fallen meistens Hoch aus!

Jetzt Kfz-Versicherung vergleichen und sparen!

» Zum Vergleich

Die weichen Beitragsmerkmale der Kfz-Versicherung

Neben den harten Tarifierungsmerkmalen – der Regional- und Typklasse – ziehen die Gesellschaften oft weitere Merkmale für die Berechnung der Prämien heran. Diese können zum Beispiel:

  • das Alter der Versicherungsnehmer
  • die zurückgelegten Kilometer pro Jahr
  • der Beruf
  • die familiäre Situation sowie
  • Einschränkungen in Bezug auf die zugelassenen Fahrer

betreffen. Diese weichen Tarifmerkmale bzw. deren Einfluss auf die Prämie kann sich von Gesellschaft zu Gesellschaft allerdings unterscheiden, weshalb sie nicht unumstritten sind. Für Versicherungsnehmer wichtig zu wissen ist, dass Verstöße – etwa gegen die zugelassenen Fahrer oder die Kilometerleistung – mitunter Sanktionen seitens des Versicherungsunternehmens nach sich ziehen können. Ob sich Entscheidungen vor dem Hintergrund der weichen Tarifmerkmale rechnen oder nur marginale Unterschiede ausmachen, lässt sich darüber hinaus nur in einem konkreten Vergleich prüfen. Pauschale Aussagen sind dagegen schwierig.

Es rechnet sich mitunter, die weichen Tarifierungsmerkmale außer Acht zu lassen, sich stattdessen aber auf Regional- und Typklasse sowie eine sinnvolle Kombination aus Schadenfreiheitsrabatt und Rabattretter zu entscheiden.

Schadenfreiheitsrabatt und Rabattretter

Der Schadenfreiheitsrabatt ist ein Begriff aus der Kfz-Versicherung, den viele Autofahrer kennen, der aber gerade bei Anfängern immer noch für Verwirrung sorgt. Dabei handelt es sich um ein Bonus-/Malus-System, welches verkehrssicheres und vorausschauendes Fahren belohnt. Versicherte, die über Jahre unfallfrei im Straßenverkehr unterwegs sind und für welche die Gesellschaften keinen Schaden regulieren müssen, erhalten einen Beitragsrabatt.

Eingeteilt in mehrere Klassen, ordnet das Schadenfreiheitsrabatt-System den einzelnen Klassen unterschiedliche hohe Prozentsätze zu. Umgelegt auf den Beitrag, können sich für unfallfreie Versicherungsnehmer durchaus erhebliche Prämienersparnisse ergeben. Grundsätzlich sind die Schadenfreiheitsklassen (SF-Klasse) zwischen den einzelnen Gesellschaften zwar identisch. Der jeder Klasse zugewiesene Prozentsatz ist es aber nicht. Daher können sich – bei gleicher SF-Klasse – durchaus Unterschiede im Tarifvergleich ergeben.

– unfallfreie Jahre – SF-Klasse – Beitrag in %1 – Beitrag in EUR2

M

135

270

0

95

190

S

85

170

1/2

75

150

1

1

60

120

2

2

55

110

3

3

51

102

4

4

48

96

5

5

45

90

6

6

43

86

7

7

41

82

8

8

39

78

9

9

37

74

10

10

36

72

11

11

35

70

12

12

33

66

13

13

32

64

14

14

31

62

15

15

30

60

16

16

30

60

17

17

29

58

18

18

28

56

19

19

27

54

20

20

27

54

21

21

26

52

22

22

26

52

23

23

25

50

24

24

25

50

25

25

24

48

26

26

24

48

27

27

23

46

28

28

23

46

29

29

23

46

30

30

22

44

31

31

22

44

32

32

22

44

33

33

21

42

34

34

21

42

35 oder mehr

35

20

40

Übersicht zu den Schadenfreiheitsklassen und den damit verbunden Schadenfreiheitsrabatten in der Kfz-Haftpflichtversicherung am Beispiel der HUK Coburg
)1 – Anhang PKW Schadenfreiheitsklassen-System für Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB; Stand 01. Januar 2013)
)2 – basierend auf einem Beitrag für die Kfz-Haftpflichtversicherung in Höhe von 200 Euro

SF-Klasse SF-Rabatt (HUK Coburg) SF-Rabatt (R+V) SF-Rabatt (CosmosDirekt)

M

135

135

111

0

95

96

78

S

85

86

71

1/2

75

76

62

1

60

61

50

2

55

56

46

3

51

52

43

4

48

49

40

5

45

46

38

6

43

44

36

7

41

42

34

8

39

40

33

9

37

38

31

10

36

37

30

11

35

35

29

12

33

34

28

13

32

33

27

14

31

32

26

15

30

31

25

16

30

30

25

17

29

29

24

18

28

29

23

19

27

28

23

20

27

27

22

21

26

27

22

22

26

26

21

23

25

26

21

24

25

25

21

25

24

25

20

26

24

24

20

27

23

24

20

28

23

23

19

29

23

23

19

30

22

23

19

31

22

22

18

32

22

22

18

33

21

22

18

34

21

22

18

35

20

20

16

36+

—-

—-

16

Übersicht zu den Schadenfreiheitsklassen und den damit verbunden Schadenfreiheitsrabatten in der Kfz-Haftpflichtversicherung am Beispiel zufällig ausgewählter Versicherungsunternehmen (Alle Angaben in Prozent; Quelle: Versicherungsbedingungen der einzelnen Gesellschaften)

Hinweis: Das Schadenfreiheitsklassen-System beginnt nicht mit der SF-Klasse 1, sondern M. Diese „Malusklasse“ ist mit dem höchstmöglichen Beitragsaufschlag versehen und nimmt beispielsweise Fahranfänger nach einem Schaden auf. Deren reguläre Einstufung erfolgt allgemein in die SF-Klasse 0. Nach einem Schaden kommt es dann zur Rückstufung in die Malusklasse.

Wie sich anhand der Beispiele relativ einfach erkennen lässt, wirken sich in der Kfz-Haftpflichtversicherung schadensfreie Zeiträume deutlich positiv aus. Was passiert, wenn nach einem Unfall die Gesellschaften dann doch einen Schaden zu regulieren haben? In dieser Situation stufen die Versicherer die Betroffenen zurück, der Beitrag für die Versicherung steigt. Eine Tatsache, die je nach Höhe der Rückstufung durchaus von erheblicher Tragweite sein kann. Betrachtet man einen Fahranfänger, welcher in die SF-Klasse 0 eingestuft wird und dessen Rückstufung in die Malusklasse für das Beispiel mit einem Haftpflichtjahresbeitrag von 200 Euro (ausgehend von 100 Prozent der Prämie), würde sich durch die Rückstufung ein Prämienunterschied von 80 Euro ergeben.

Wie dramatisch die Tragweite der Rückstufung für über Jahre unfallfreie Fahrer ist, lässt sich anhand folgender Tabelle ermitteln (Auszug aus dem Anhang zum SF-System der HUK-Coburg).

Rückstufung in der SF-Klasse:

– alte SF-Klasse

– neue SF-Klasse (nach 1 Schaden)

– neue SF-Klasse (nach 2 Schäden)

27

13

5

28

14

5

29

14

6

30

15

6

31

15

6

32

16

6

33

16

7

34

17

7

35 oder mehr

20

8

Gerade, wenn es innerhalb des Betrachtungszeitraums zu zwei Schadensereignissen kommt, sind die Konsequenzen dramatisch. Versicherungsnehmer verlieren eine erheblich Zahl an schadensfreien Jahren. Bei einer Prämie von 42 Euro in der SF-Klasse 34 würde sich in dieser Situation ein Beitragssprung um knapp 100 Prozent ergeben.

Es gibt allerdings Möglichkeiten, wie sich einer teuren Rückstufung entgegenwirken lässt – durch den Rabattretter bzw. einen Rabattschutz. Der Kerngedanke besteht darin, dass Versicherungsnehmer ohne Sanktionen einen Schaden überstehen. Die Gesellschaften übernehmen zwar dessen Regulierung, eine Rückstufung in teure SF-Klassen unterbleibt aber. In den vergangenen Jahren haben sich diesbezüglich aber erhebliche Veränderungen erheben. Hintergrund sind Neuerungen bei den SF-Klassen, die zwar aus Sicht der Fahranfänger günstiger ausfallen, für langjährige Fahrer allerdings nachteilig sein können.

Der Rabattretter, welcher zwar zu einer Rückstufung in der SF-Klasse (aber nicht zu höheren Prämien) führte, ist damit bei einigen Gesellschaften Geschichte. Als Alternative wird der Rabattschutz angeboten. Letzterer verhindert zwar die SF-Rückstufung – allerdings nur beim eigenen Versicherer. Im Fall einer Kündigung und dem Wechsel zu einem anderen Unternehmen kann der Rabattschutz nicht mitgenommen werden. Hinzu kommt als Problem, dass der Rabattschutz kein kostenloser Bonus leistungsstarker Tarife ist, sondern nur gegen Aufpreis in den Vertrag eingeschlossen werden kann. Damit stehen gerade Versicherungsnehmer mit einer überdurchschnittlich guten Schadensbilanz vor Problemen. Denn aufgrund des Einstiegs in einen neuen Tarif ohne Rabattretter können die schadensfreien Jahre bedroht sein.

Optionen wie der Rabattschutz sind vor allem für langjährige Fahrer mit „weißer“ Weste interessant. Fahranfänger, die von Haus aus in die SF-Klasse 0 eingestuft werden, können angesichts der Rahmenbedingungen vorerst auf den Rabattschutz verzichten und sich den Mehrbeitrag sparen.

Unfallschäden durch einen Kfz-Unfall fallen meistens Hoch aus!

Jetzt Kfz-Versicherung vergleichen und sparen!

» Zum Vergleich