Die Privathaftpflichtversicherung für Senioren

Im Laufe eines Lebens verändert sich viel. In der Phase des Berufseinstiegs hat man an den eigenen Versicherungsschutz einen anderen Anspruch als Familie. Und fundamental verändern sich die Bedürfnisse mit dem Eintritt in den Ruhestand. In der Regel haben die Kinder in diesem Lebensabschnitt den Haushalt verlassen und gehen eigene Wege. Eine Familienversicherung im klassischen Sinn ist daher eigentlich unnötig.

Es kommt im hohen Alter aber ein weiterer Aspekt hinzu, welcher gerade für die Privathaftpflicht nicht unbedeutend ist – es verändern sich die Risiken und Schadensarten. Beispielsweise ist es aus gesundheitlichen Gründen mitunter notwendig, auf geliehene medizinische Geräte zurückzugreifen. Parallel werden hin und wieder Nachbarn aus Gefälligkeit Einkäufe erledigen oder übernehmen den Frühjahrsputz.

In beiden Bereichen kann es zu Schäden kommen. Die private Haftpflichtversicherung sollte den veränderten Bedingungen gerecht werden – und sich an die neuen Lebensumstände anpassen. Eine Tatsache, die leider in der Praxis nicht überall anzutreffen ist. Daran schuld sind aber nicht ausschließlich die Gesellschaften. Verbraucher verlieren gerade beim Versicherungsschutz schnell den Überblick – und den Markt sowie deren Bedürfnisse aus den Augen. Dabei kann gerade im Bereich der Haftpflichtversicherung ein kleines Versehen oder Missgeschick erhebliche Folgen haben. Es macht daher auch für Senioren Sinn, sich dem Thema Haftpflichtversicherung im fortgeschrittenen Lebensalter zu widmen.

Privathaftpflichtversicherung: Was sollte drin sein?

Grundsätzlich bietet die Privathaftpflichtversicherung einen breiten Versicherungsschutz gegen Schadenersatzansprüche. Wie in vielen anderen Bereichen, so verändert sich aber auch hier in Abhängigkeit von der Lebensphase der individuelle Bedarf des Versicherungsnehmers. Speziell ältere Versicherte sollten ihre Haftpflichtversicherung aus diesem Grund auf den Prüfstand stellen. So ist in der Regel eine Absicherung der eigenen Kinder nicht mehr nötig – da diese in der Regel meist einen eigenen Haushalt führen.

Tipp: Eltern und Großeltern, die sehr eng zusammenleben, müssen Zusammenhang mit der privaten Haftpflichtversicherung besonders vorausschauend agieren. Der Grund: Ausgeschlossen ist seitens der Gesellschaften im Regelfall eine Regulierung von Schadenersatzansprüchen für Personen, die in häuslicher Gemeinschaft leben. Letzteres kann zum Beispiel in einem Mehrgenerationenhaus problematisch werden, wenn etwa Kinder ihre Eltern auch finanziell unterstützen – oder andersherum.

Vor dem Hintergrund, dass der Nachwuchs seinen eigenen Haushalt führt, können Senioren die Absicherung von Kindern aus der Haftpflichtversicherung streichen. Eine weitere Komponente, deren Sinn und Zweck man im höheren Alter überdenken kann, ist die Forderungsausfalldeckung. Warum? Hat man die Forderungsausfalldeckung als Leistung ursprünglich eingeschlossen, um sich gegen den Einkommensausfall durch Schäden an der eigenen Gesundheit abzusichern, ist mit dem Erreichen des Rentenalters dieser Aspekt obsolet geworden – und eine Streichung wäre vor diesem Hintergrund durchaus bedenkenswert. Aber: Wer im Rahmen der Forderungsausfalldeckung nicht nur gesundheitliche Risiken, die sich Alltag ergeben können, ausräumen will, sondern auch das Eigenheim, sollte an deren Bestand im Versicherungsvertrag festhalten.

Was aber in jedem Fall für die Haftpflichtversicherung Sinn machen kann, ist ein Versicherungsschutz für kleinere und mittlere Bauvorhaben – sofern man den Luxus eines Eigenheims als Altersvorsorge genießt. Warum? Immobilien altern – sie kommen wie ihre Bewohner in die Jahre. Damit geht einher, dass von Zeit zu Zeit eine Frischzellenkur nötig ist, die über reine Kosmetik hinausgeht. Bestes Beispiel wäre eine energetische Sanierung inklusive des Austauschs der Heizungsanlage. Projekte, für die man in der Generation 55+ Zeit hat – und die durchaus mehrere tausend Euro kosten können. Es sollte daher sichergestellt sein, dass die eigene Haftpflichtversicherung im Ernstfall greift – und nicht noch eine zusätzliche Bauherrenhaftpflichtpolice abgeschlossen werden muss.

Die Leistungen in der Privathaftpflichtversicherung unterscheiden sich mitunter beträchtlich. Während in einigen Tarifen nur wenig mehr als in den „herkömmlichen“ Haftpflichttarifen enthalten ist, schließen andere sogar eine freiberuflich ausgeübte Tätigkeit der versicherten Senioren mit ein.

Die Haftpflichtversicherung – auch Senioren sollten vorsorgen

Im Ruhestand ist nicht mehr jede Versicherung wirklich notwendig. Und auch, wenn die Haftpflichtversicherung vielleicht um den einen oder anderen Leistungsbaustein erleichtert werden kann – wirklich verzichten sollten auch Senioren nicht auf deren Schutz. Der Grund: Um das Alter machen Missgeschicke keinen Bogen. Wer als Ruheständler im Straßenverkehr Situationen falsch einschätzt oder sich im Alltag zu viel zutraut, steht nicht selten unmittelbar vor Schadenersatzforderungen. Aufgrund möglicher gesundheitlicher Einschränkungen kann es durchaus zu Fehleinschätzungen – gerade im Straßenverkehr – kommen. Und genau hier spielt die Privathaftpflichtversicherung ihre Stärken aus. Sie reguliert den Schadenersatzanspruch und wehrt einen unberechtigten Anspruch ab.

Tipp: Senioren sollten den Beitrag zu ihrer Haftpflichtversicherung in regelmäßigen Abständen prüfen sowie hin und wieder auf die Konkurrenz ein Auge werfen. Denn einige Gesellschaften nehmen ältere Versicherungsnehmer günstiger in ihre Haftpflichttarife auf.

Versicherer: Personengruppe: Tarif: Jahresbeitrag:
– DEVK – Senioren – Aktiv 38,40 Euro
– Komfort 54,00 Euro
– Premium 82,80 Euro
– Singles – Aktiv 37,20 Euro
– Komfort 49,20 Euro
– Premium 70,80 Euro
– Familien – Aktiv 60,00 Euro
– Komfort 78,00 Euro
– Premium 109,20 Euro

Beispiel zur Prämienstaffelung in der privaten Haftpflichtversicherung für unterschiedliche Personengruppen anhand der DEVK (Quelle: Tarifrechner der DEVK Versicherungen; Stand: Februar 2013)

Ob Kind oder Erwachsener: unbeabsichtigte Schäden können teuer werden.

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