Haftpflichtversicherung für Studenten und Auszubildende
Eine Haftpflichtversicherung ist für jeden Erwachsenen interessant. Eine Feststellung, die im ersten Moment eher nach einem Verkaufsargument klingt. Gerade Einkommensgruppen, die auf jeden Euro angewiesen sind, sehen die Notwendigkeit zum Abschluss einer Versicherung eher kritisch. Dabei sind Missgeschicke und Unfälle, die eine Schadenersatzforderung nach sich ziehen können, für diese Personenkreise besonders folgenschwer.
Angenommen, als Auszubildender nutzt man für den Weg zur Berufsschule das Rad – und nimmt aus Eile einem Pkw-Fahrer die Vorfahrt. Glücklicherweise entsteht beim Zusammenstoß nur ein Blechschaden. Fehlt in diesem Moment eine Privathaftpflichtversicherung, können selbst Schadenssummen von „nur“ 1.000 Euro oder 2.000 Euro zu einer Belastung werden – wenn man bedenkt, dass Auszubildende meist deutlich niedrigere Ausbildungsvergütungen erhalten. Und mit jedem Tag, der bis zur Tilgung des Schadens vergeht, wachsen durch Zinsen die Verpflichtungen.
Ein Beispiel, welches zeigt, dass gerade einkommensschwächere Schichten mit dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung durchaus die richtige Entscheidung treffen. Und das deutlich macht, warum auch Auszubildende und Studenten (die in der Regel über kein Einkommen verfügen) an die eigene Sicherheit denken sollten. Müssen beide aber immer eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen?
Familientarife gelten auch für Studenten und Auszubildende
Glücklicherweise werden die meisten Studenten und Auszubildenden aufatmen können. Die im Bereich der Privathaftpflicht angebotenen Familientarife beziehen Kinder in der Regel zwar nur bis zum Erreichen der Volljährigkeit ein. Aber im Fall der Erstausbildung machen die meisten Gesellschaften eine Ausnahme. Solange der Nachwuchs studiert oder eine Lehre absolviert, gilt die Deckung im Rahmen einer Haftpflichtversicherung der Eltern weiter.
Auf diese Weise kann man sich als Student und Auszubildender in Ruhe auf die ersten Schritte zum erfolgreichen Berufseinstieg konzentrieren. Allerdings sollte man hier sehr genau im Auge behalten, wie weit die Familientarife in ihrer Deckung gehen. Im Regelfall ist die Erstausbildung nicht allein ausschlaggebend für den Versicherungsschutz. Viele Versicherer dehnen die Deckung der Haftpflichtversicherung auf erwachsene Kinder nur bis zum 30. Lebensjahr aus. Wer diese Grenze überschreitet – etwa als Student nach ein bis zwei Fachrichtungswechseln – muss sich um eine eigene Haftpflichtversicherung bemühen.
Tipp: Seit Durchführung der Bologna-Reformen mit der Umstellung auf das Bachelor-/Master-System haben einige Versicherer ihre Bedingungen angepasst. Entscheiden sich Studenten nach erfolgreich absolviertem Bachelor direkt für ein Master-Studium, kann sich der Versicherungsschutz in einem Familientarif fortsetzen. Und zwar trotz der Tatsache, dass es sich hier um zwei getrennte Abschlüsse handelt.
Dass die Haftpflichtversicherung der Eltern auch Studenten und Auszubildende einschließt, ist im ersten Moment eine erfreuliche Nachricht. Allerdings ist es durchaus angebracht, diese Tatsache auch kritisch zu betrachten. Warum? Speziell angehende Akademiker verfolgen bestimmte Karriereziele – und nehmen hierfür auch einen Bildungsaufenthalt im Ausland in Kauf. Gerade hier kann es aber zu einer Deckungslücke in der Haftpflichtversicherung kommen. Viele Gesellschaften setzen dem Versicherungsschutz jenseits der Grenze eine zeitliche Grenze.
Während innerhalb der EU der Schutz mitunter unbegrenzt gilt, sieht die Situation für Länder wie Australien, die USA oder Kanada anders aus. Je länger sich der Aufenthalt im Ausland hinzieht, umso mehr wächst die Gefahr, dass ein Haftpflichtschaden nicht mehr durch den Tarif der Eltern gedeckt ist. Hinzu kommt ein zweites Problem: Für Nordamerika existieren teilweise Summenbegrenzungen, die deutlich unter den eigentlichen vereinbarten Versicherungssummen liegen. Für Studenten, die vor einem Aufenthalt im Ausland stehen, ist der Blick in den Haftpflichtversicherungsvertrag der Eltern sinnvoll. Dies gilt besonders dann, wenn nicht nur ein oder zwei Semester im Ausland verbracht werden, sondern das gesamte Studium.
Versicherer/Tarif | Geltung in der EU | Geltung Nicht-EU-Länder | maximales Alter der Kinder |
---|---|---|---|
– Ergo Direkt/ Haftpflicht | bis 3 Jahre | bis 1 Jahr | k. A.1 |
– Ergo Direkt/ Haftpflicht Premium | zeitlich unbegrenzt | k. A.1 | |
– Gothaer/Privathaftpflicht | zeitlich unbegrenzt | bis 3 Jahre | k. A.2 |
– Gothaer/Top | bis 5 Jahre | k. A.2 | |
– Gothaer/PlusDeckung | bis 5 Jahre | k. A.2 | |
– CosmosDirekt/Basis | bis 3 Jahre | bis 1 Jahr | bis 30. Lebensjahr |
– CosmosDirekt/Comfort | |||
– HUK Coburg/Basis | zeitlich unbegrenzt | bis 2 Jahre | bis 30. Lebensjahr |
– HUK Coburg/Classic |
Einige Beispiele zur zeitlich begrenzten Deckung der Privathaftpflichtversicherung bei einem Aufenthalt im Ausland (Quelle: AHB und Leistungsübersichten der einzelnen Versicherungsunternehmen; Stand: Februar 2013)
)1 – keine Angabe in den Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflicht–Versicherung (AHB 2010) bzw. BBR zur Familienversicherung (Stand 2010)
)2 – keine Angabe in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) (A 100 – Stand 01/08) bzw. BBR zur Familienversicherung (Stand 07/10)
Wichtig: Die Privathaftpflichtversicherung der Eltern gilt nicht unbegrenzt. Sobald Studenten und Auszubildende heiraten oder die in den Versicherungsbedingungen vorgesehene Altersgrenze erreichen, fällt der Versicherungsschutz aus. Es ist dann – sofern man weiterhin vorsorgen will – unbedingt notwendig, sich um eine eigene Haftpflichtversicherung zu bemühen.
Gut zu wissen: Haftpflicht im Berufspraktikum
Neben der Theorie gehören zu Ausbildung und Studium auch praktische Bereiche. Was passiert, wenn es hier zu einem Schaden kommt? Da hier ein beruflicher Zusammenhang hergestellt werden kann, ist in diesem Fall der Haftpflichtversicherer nicht zuständig – könnte man meinen. Wer sich allerdings die Mühe macht und die Versicherungsbedingungen zur Hand nimmt, wird bei einigen Gesellschaften auf eine interessante Klausel zum fachpraktischen Unterricht bzw. dem betrieblichen Praktikum finden.
– Versicherer/Tarif | Deckungssumme | Praktikumsdauer |
---|---|---|
– HUK Coburg/Basis | 10.000 Euro für Sachschäden mit 250 Euro SB | bis 6 Monate |
– HUK Coburg/Classic | ||
– Janitos/Basis | Versicherungsschutz bis zur vereinbarten Deckungssumme | keine weiterführende Angabe zu zeitlichen Beschränkungen |
– Janitos/Balance | ||
– Janitos/Best Selection | ||
– Gothaer/Privathaftpflicht | Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht für Sachschäden an Lehrgeräten & Maschinen | keine weiterführende Angabe zu zeitlichen Beschränkungen |
– Gothaer/Top | ||
– Gothaer/PlusDeckung |
Absicherung von Betriebspraktikum/fachpraktischem Unterricht in der privaten Haftpflichtversicherung (Quelle: AHB & Leistungsübersicht zufällig ausgewählter Versicherungsgesellschaften; Stand: Februar 2013)
Deren Inhalt: Die Haftpflichtversicherer kommen zumindest für einen Sachschaden auf, der sich während des fachpraktischen Unterrichts oder einem Betriebspraktikum ereignet. Allerdings gilt diese Aussage nur mit gewissen Einschränkungen. So schreiben die Versicherer unter anderem vor, wo (z. B. auf dem Gelände einer Schule, einer Universität, einer Fach- oder Berufsakademie) der Schaden entstanden sein muss bzw. wie lange das betriebliche Praktikum maximal dauern darf. Als Zeitrahmen kommt beispielsweise eine Maximaldauer von sechs Monaten in Frage. Dauert das Praktikum länger an, fällt der Schutz durch die Privathaftpflichtversicherung aus. Und noch eine Tatsache gilt im Zusammenhang mit Berufspraktikum und fachpraktischem Unterricht: Die Gesellschaften arbeiten an dieser Stelle nicht selten mit einer Summenbegrenzung sowie einem Selbstbehalt.
Studenten und Auszubildende: Das Haftpflichtrisiko Freizeitsport
Besonders angehende Akademiker suchen abseits der Hörsäle und Prüfungsvorbereitungen nach einem sportlichen Ausgleich. Und das Angebot im Hochschulsport kann sich sehen lassen. Mitunter besteht sogar die Möglichkeit, sich in Exoten – wie dem Fechten oder Rugby – auszuprobieren. Im Zusammenhang mit dem Hochschulsport und der Teilnahme an Sportveranstaltungen muss allerdings auf die Tatsache hingewiesen werden, dass ein Schutz der Privathaftpflichtversicherung in diesem Zusammenhang ausgeschlossen sein kann. Der Grund: Generell fangen die Gesellschaften zwar das Freizeitsport- und Trainingsrisiko auf. Allerdings endet dieses Sicherheitsnetz bei der Teilnahme an einem Wettkampf. Ein prüfender Blick in die Versicherungsbedingungen zahlt sich vor diesem Hintergrund aus – um mögliche Risiken bewerten zu können.