Haftpflicht für Kinder
Wer das Single-Dasein satt hat, steuert früher oder später den Hafen der Ehe an. Eine Tatsache, die auch Auswirkungen auf den Haftpflichtschutz hat. Als Single denkt man in erster Linie schließlich an den Versicherungsschutz für die eigene Person – und nicht an Lebensumstände, die in weiter Ferne liegen. Zumal die Single-Tarife in der Regel deutlich günstiger sind. Spätestens, wenn man an der gemeinsamen Zukunft arbeitet, wird es aber auch im Zusammenhang mit der privaten Haftpflichtversicherung Zeit für einen Richtungswechsel.
Bringt der Partner eine eigene Haftpflichtversicherung als Familientarif mit, sind die weiteren Schritte einfach – man kündigt den Single-Tarif und genießt ab diesem Zeitpunkt den Schutz einer gemeinsamen Absicherung. Hat der Partner selbst keine eigene Haftpflichtversicherung, lässt sich die eigene Police im Normalfall relativ unkompliziert umwandeln. Wie sieht das Ganze allerdings aus, wenn der neue Partner bereits Kinder mit in die Beziehung einbringt? In der Regel gelten hier die gleichen Handlungshinweise wie für den Partner. Hat man sich für einen Familientarif entschieden, ist der Versicherungsschutz für den Nachwuchs in der Regel bereits enthalten. Bei einem Singletarif ist die Umwandlung in eine Absicherung für Familien meist ohne Probleme möglich.
Allerdings sollte man die Tarifbedingungen sehr genau prüfen. Einige Gesellschaften staffeln die Beitragshöhe vor dem Hintergrund der versicherten Personen. Paare ohne Kinder müssen eine niedrigere Prämie finanzieren als Eltern mit einem oder mehreren Kindern (die genaue Zahl hat im Allgemeinen keinen weiteren Einfluss auf den Beitrag).
– Versicherer | – Singletarif | – Paartarif | Tarif m. Kind |
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– CosmosDirekt; Tarif Basis | 41,03 Euro | 48,39 Euro | 53,76 Euro |
– CosmosDirekt; Tarif Comfort | 59,89 Euro | 75,45 Euro | 89,86 Euro |
– HUK Coburg; Tarif Basis | 42,71 Euro |
56,95 Euro |
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– HUK Coburg; Tarif Classic | 50,25 Euro |
67,00 Euro |
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– DEVK: Tarif Aktiv | 37,20 Euro |
60,00 Euro |
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– DEVK: Tarif Komfort | 49,20 Euro |
78,00 Euro |
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– DEVK: Tarif Premium | 70,80 Euro |
109,20 Euro |
Entwicklung des Jahresbeitrags in der privaten Haftpflichtversicherung in unterschiedlichen Tarifvarianten am Beispiel zufällig ausgesuchter Assekuranzen (Quelle: Beitragsrechner der jeweiligen Gesellschaften; Stand Februar 2013; alle Tarife ohne SB)
Die Haftpflichtabsicherung für eigene oder Stiefkinder ist aber noch aus einem anderen Grund nicht ganz unproblematisch. Bis zum vollendeten 7. Lebensjahr (im Straßenverkehr bis zum vollendeten 10. Lebensjahr) können Kinder für einen Schaden nicht verantwortlich gemacht werden – und müssen für dessen Folgen auch nicht aufkommen. Einzig der Umweg über eine Aufsichtspflichtverletzung (der Eltern oder anderen aufsichtführenden Personen, wie der Tagesmutter) wäre für Geschädigte ein Weg, wie sich Schadenersatzansprüche durchsetzen lassen. Da für die Gesellschaften ohne gesetzliche Haftpflicht laut den AHB aber keine Leistungspflicht besteht, würde im Schadensfall die Haftpflichtversicherung nicht greifen. Allerdings besteht die Möglichkeit, Deliktunfähigkeit zumindest teilweise im Versicherungsschutz zu berücksichtigen.
Einziges Manko: Viele Versicherer arbeiten hier mit unterschiedlich hohen Summenbegrenzungen. Es ist durchaus kein Fehler der Eltern, den Aspekt der Deliktunfähigkeit im Zusammenhang mit der Ausdehnung des Haftpflichtschutzes auf die Kinder gesondert zu berücksichtigen.
Laut den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Privathaftpflichtversicherung sind Kinder nur bis zur Volljährigkeit in den Familientarifen mitversichert. In einigen Ausnahmefällen lässt sich der Versicherungsschutz aber auch darüber hinaus aufrechterhalten. Die meisten Gesellschaften versichern den Nachwuchs während der Erstausbildung weiter – sofern die tarifvertraglich festgelegten Altersgrenzen nicht überschritten werden. In einigen Fällen gilt der Versicherungsschutz sogar bis über das Ende der abgeschlossenen Ausbildung (meist 12 Monate) hinaus, wenn Kinder danach arbeitslos beleiben.