Privathaftpflicht zahlt nicht bei Prügelei
Oberlandesgericht Koblenz (Az. 10 U 235/13)
Wer sich prügelt, muss für die Folgen in die eigene Tasche greifen. Die Privathaftpflicht zahlt nicht, wenn Vorsatz im Spiel ist. Zu diesem Urteil kamen die Richter am Oberlandesgericht Koblenz (Az. 10 U 235/13).
Damit verurteilten sie einen 17-jährigen Jungen, der bei einer Prügelei einem anderen Jungen mittels Fausthieb ins Gesicht ein Schädel-Hirn-Trauma zugefügt hatte. Für die Kosten der Behandlung des Opfers muss der Jugendliche selber aufkommen. Seine Privathaftpflichtversicherung kommt dafür nicht auf.
Fazit des Gerichts: wer im Nahkampf einem anderen gezielt an den Kopf schlägt, nimmt billigend schwere Verletzungen seines Gegners in Kauf und muss daher auch für die Folgen geradestehen.