Glatteis, Schnee und Beinbruch
Ein Versicherungsvertreter stürzt bei Glatteis und zieht sich einen komplizierten Beinbruch zu. Er verklagt den Hausbesitzer erfolgreich auf rund 30.000 Euro, weil dieser den Gehweg nicht gestreut hatte. Doch die Haftpflichtversicherung des Grundstücksbesitzers verweigert die Zahlung. Begründung: Ihr Kunde, der Hausbesitzer, habe dem Gericht zuvor den Vorgang und die Witterungsumstände geschildert und das käme einem pflichtwidrigen Schuldanerkenntnis gleich. Doch das Landgericht Düsseldorf war hier anderer Auffassung und die Versicherung musste zahlen (Az: 11 O 750/88).
Daher der Rat: Unterschreiben Sie niemals ein Schuldanerkenntnis, und sei die Lage noch so eindeutig. Erlaubt ist indes, den Vorgang schriftlich neutral zu bestätigen.