Die versicherungstechnische Abdeckung gegen Sachschäden ist ein fundamentaler Bestandteil einer privaten Haftpflicht als auch Grundintention jedes Haftpflichtversicherten. Damit einhergehend sind Schäden an Sachen bzw. Gegenständen gemeint. Hier hat die Haftpflichtversicherung die Haftung bei Beschädigung bzw. Vernichtung von Gegenständen eines Geschädigten zu übernehmen. Erwähnenswerte Schäden sind jene, die im Berufsumfeld oder an gepachteten bzw. geliehenen oder anderweitig nicht im Besitz des Versicherten gehörenden Gegenständen aufgetreten sind. Die Haftpflichtversicherung ersetzt vielfach aber keine Schäden, die vom Versicherten selbst verursacht wurden. Bei Schadensersatz erfolgt dieser meist im Rahmen von Reparaturen der beschädigten Sachgegenstände und dies zuteil auf Kosten der Versicherer. In Fällen eines Totalschadens werden von der Haftpflichtversicherung Zeitwertbeträge von Gegenständen ausgezahlt.