Der passive Rechtsschutz in der Haftpflichtversicherung
Viele Haushalte besitzen zwar eine private Haftpflichtversicherung, machen sich im Alltag aber kaum Gedanken, wie weit deren Leistungen wirklich gehen. Die Gewissheit, im Schadensfall sich an die Gesellschaften wenden zu können, reicht ihnen als Sicherheitsnetz. Dabei ist die Freistellung von den Schadenersatzansprüchen, die Dritte erheben, nur eine Seite der Medaille. Was sehr gern unter den Tisch fällt, ist die passive Rechtsschutzfunktion der Privathaftpflicht.
Was ist darunter zu verstehen?
Versucht ein Geschädigter nach einem Unfall, den der Versicherungsnehmer als unachtsamer Fußgänger verursacht hat, hohe Schadenersatzsummen durchzusetzen, ist Ärger meistens vorprogrammiert. Und sehr häufig kommen hier schnell Juristen mit ins Spiel. Für private Haushalte eine finanzielle und seelische Belastung. Und eine Lücke, welche mitunter selbst eine Rechtsschutzversicherung nicht schließen könnte, da Verfahren wegen Schadenersatzansprüchen nicht grundsätzlich zu deren Grundschutzleistungen gehören.
Dass Versicherungsnehmer dem Ganzen dennoch mit einer gewissen Entspannung entgegensehen können, liegt an den Leistungsbestimmungen zur Privathaftpflicht. Bereits der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat die Musterbedingungen zur Haftpflichtversicherung in eine entsprechende Richtung entwickelt. Die Versicherer prüfen nach Ziff. 5 AHB nicht nur die Haftpflichtfrage – sie wehren unberechtigte Ansprüche auch ab. Dass die Gesellschaften dabei auch vor Gericht ziehen, lässt sich anhand der Versicherungsbedingungen ermessen. Meist taucht hier eine Klausel bezüglich der Vollmachten auf, welche die Versicherer für den Ernstfall in Anspruch nehmen. Und darin enthalten ist die Bevollmächtigung zur Prozessführung.
Was hat dies aber mit dem Rechtsschutz für den Versicherten zu tun?
Werden nach dem Prüfen der Haftpflichtfrage die Schadenersatzansprüche anerkannt, haben die Geschädigten keinen Grund zur Klage. In vielen Fällen ist es ein als unberechtigt eingestufter Anspruch, der zum juristischen Streitfall wird. Und da die Gesellschaften sich in diesem Fall vor den Versicherungsnehmer stellen, erfüllen sie hier eine Rechtsschutzfunktion.
Hinweis: Auf den ersten Blick scheint die private Haftpflichtversicherung auch gegen Rechtsstreitigkeiten einen ausreichenden Schutz zu bieten. Allerdings sollte man sich nicht unbedingt auf dieser Annahme ausruhen. Was ist beispielsweise mit den Schadensarten, die in der Haftpflicht zu den Ausschlüssen gehören? Hier können sich Versicherungsnehmer nicht einfach auf ihren Versicherer berufen. Es ist daher sinnvoll, den Bereich des Rechtsschutzes trotz bestehender Haftpflichtversicherung entsprechend zu würdigen.