Leistungen bei Baumaßnahmen

Die private Haftpflichtversicherung gehört aus Sicht vieler Experten zu den Standardinstrumenten, um sich im Alltag angemessen zu versichern. Ein Grund ist die Tatsache, dass die Gesellschaften mit der Haftpflichtversicherung ein recht tragfähiges Netz für Verbraucher aufspannen. Auf der anderen Seite muss aber auch betrachtet werden, ob in den einzelnen Bereich der Versicherungsschutz tatsächlich ausreichend ist. Zu den im Ernstfall neuralgischen Punkten gehören die Leistungen als Bauherr.

Betrachtet man die Risikobeschreibungen der einzelnen Gesellschaften, gehört die Haftpflicht in diesem Zusammenhang durchaus zum Versicherungsschutz. Allerdings ist diese Aussage mit einer gewissen Vorsicht zu genießen. Warum? Liest man die Klauseln in den Risikobeschreibungen bzw. Tarif- und Versicherungsbedingungen genau, fällt in der Regel eine Begrenzung der Versicherungssumme ins Auge. Letztere kann dazu führen, dass der sicher geglaubte Schutz plötzlich verloren geht.

– Versicherer – Tarif – Deckung für Baumaßnahmen
– WWK Versicherungen – Standard – bis 25.000 Euro pro Maßnahme
– Komfort – bis 50.000 Euro pro Maßnahme
– Premium – bis 100.000 Euro pro Maßnahme
– HUK Coburg – bis 75.000 Euro je Baumaßnahme
– Janitos Versicherungen – Basic – bis 150.000 Euro
– Balance – bis 175.000 Euro
– Best Selection – bis 200.000 Euro je Baumaßnahme (bei unbebautem Grundstück) bzw. bis zur Höhe der Deckungssumme (bewohnt)

Versicherte Deckungssummen in der Privathaftpflichtversicherung für vom Versicherungsnehmer durchgeführte Baumaßnahmen (Quelle: AHB bzw. Leistungsbeschreibung der einzelnen Versicherungsgesellschaften Stand Februar 2013)

Damit ist die Tätigkeit als Bauherr in der privaten Haftpflichtversicherung also durchaus kritisch zu betrachten. Und sollte vor dem Hintergrund der offensichtlichen Risiken entsprechend gewürdigt werden. Denn gerade dann, wenn größere Baumaßnahmen geplant werden, sind die Summenbegrenzungen der Gesellschaften mitunter schnell erreicht. Ein prüfender Blick in die Tarif- und Versicherungsbestimmungen ist nicht nur sinnvoll – er gehört unbedingt dazu.

Als Versicherungsnehmer sollte man in diesem Zusammenhang auch prüfen, in welchem Umfang Schäden gedeckt werden. So wird schnell außer Acht gelassen, dass nicht alle möglichen Schadensarten, die zum Beispiel mit Rammarbeiten in Zusammenhang stehen, zu einem Versicherungsfall führen. Wer unbedacht den ersten Spatenstich unternimmt, ohne an die Haftungsfragen zu denken, darf sich nicht wundern, wenn hohe Schadenersatzforderungen plötzlich im Raum stehen und zu einer Belastung werden.

Wird durch den Versicherungsnehmer die in den Versicherungsbedingungen festgelegte Bausumme überschritten, geht der Versicherungsschutz nicht automatisch verloren. Viele Gesellschaften substituieren die Deckung für Bauvorhaben in diesem Fall durch die Vorsorgeversicherung. Allerdings kann deren Versicherungssumme im Ernstfall problematisch werden – wenn sie zu niedrig ausfällt.

Ob Kind oder Erwachsener: unbeabsichtigte Schäden können teuer werden.

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