Leistungen als Hausbesitzer
In Deutschland gilt „Betongold“ für private Haushalte in erster Linie als Weg zum mietfreien Wohnen und ist Teil der Altersvorsorge. Eine Tatsache, an der kaum jemand wird rütteln wollen. Was viele Familien beim Gedanken an ihr Eigenheim schnell vergessen, sind die Herausforderungen im Bereich der Haftung, die sich daraus ergeben können.
Eines der bekannten Beispiele betrifft die Verkehrssicherheit im Winter. Grenzt ans Grundstück ein Gehweg, ist dieser in den Wintermonaten frei von Schnee und Eis zu halten. Grundlage sind die kommunalen Satzungen zur Reinigungs- und Räumpflicht, mit deren Hilfe die Gemeinden Hausbesitzer mit ins Boot holen, wenn es sichere Gehwege geht. Das Problem: Nicht immer kann man schnell zum Schneeschieber greifen. Und wenn ein Passant ausrutscht, ist es meistens eh zu spät – man muss als Hausbesitzer mit dessen Schadenersatzforderung rechnen.
Darüber hinaus ist man auch für viele andere Kleinigkeiten verantwortlich, wenn es um die Sicherheit anderer geht. Was passiert beispielsweise, wenn sich ein Dachziegel löst und auf dem Dach eines parkenden Pkw landet? Oder die Sickergruppe in die Jahre kommt und es plötzlich auf des Nachbarn Grundstück unangenehm zu riechen beginnt? Wer in Deutschland das Glück hat zu den Eigenheimbesitzern zu gehören, kauft mit der Immobilie auch ein Stück mehr Verantwortung.
Wie gestaltet sich aber der Versicherungsschutz in der Praxis? Grundsätzlich bieten Haftpflichtversicherer eine eigenständige Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht an. Deren Abschluss ist aus Sicht der meisten Privathaushalte allerdings nicht notwendig. Der Grund: Über die private Haftpflichtversicherung werden bereits viele Risikobereiche, die mit dem Erwerb von Wohneigentum in Zusammenhang stehen, berücksichtigt. Dies betrifft sowohl Pflichten, die sich aus der Aufgabe der Verkehrssicherung ergeben können so wie Haftungsrisiken, die durch den:
- Betrieb einer Solarthermie-Anlage
- Betrieb einer Fotovoltaik-Anlage
- Betrieb einer Kleinwindanlage
entstehen. Inwiefern diese Schadensarten mit in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden und ob die Versicherungssummen ausreichen, lässt sich letztlich nur durch einen Blick in die Tarifdetails ermitteln. Ist der Versicherungsschutz nur durch einen Mehrbeitrag möglich bzw. sind die Deckungssummen nicht ausreichen, kann das Anlagenrisiko auch durch separate Haftpflichtverträge abgesichert werden.
Hinweis: Da es im Zusammenhang mit der Solarstromnutzung zur Einspeisung in das öffentliche Netz kommt, müssen sich Privathaushalte als deren Betreiber sicher sein, dass die Haftpflichtversicherung auch hier einen belastbaren Schutz bieten kann.
Zusätzlich zur Absicherung der bereits genannten Anlagen, die heute zunehmend auch im privaten Rahmen Verwendung finden, sollten Haushalte auch darauf achten, dass Schäden durch Haushaltsabwässer und das Gewässerschadensrisiko (z. B. durch den Heizöltank) in der Privathaftpflichtversicherung ausreichend berücksichtigt werden. Es ist durchaus sinnvoll, die einzelnen Versicherungsbedingungen eingehend zu prüfen – gerade vor dem Hintergrund des versicherten Fassungsvermögens für Heizöltanks usw.
Ferienwohnungen: Sind Haushalte hier versichert
Gerade in den Naherholungsgebieten Deutschlands – wie der Nord- und Ostseeküste oder den Mittelgebirgen – haben Ferienzimmer, Pensionen und Ferienwohnungen in der Regel eine feste Tradition. Allerdings stellt sich hier schnell die Frage, inwiefern die Vermietung von Ferienwohnungen und -zimmern durch die private Haftpflichtversicherung gedeckt werden. Schließlich geht man als Immobilienbesitzer hier doch einer (neben-)gewerblichen Tätigkeit nach.
Zwar ist eine abschließende Aussage für den konkreten Einzelfall nur durch den Blick in die Versicherungsbedingungen möglich. Allerdings dehnen viele Gesellschaften die Absicherung auch auf diesen Bereich aus – obwohl eigentlich nicht in die Allgemeinen Haftpflichtbedingungen eingeschlossen. In den Besonderen Bedingungen zum Haftpflichtschutz werden die Unternehmen allerdings meist konkreter. So ist in einigen Fällen die Ferienwohnung auch dann versichert, wenn sie nicht in Deutschland, aber innerhalb der EU, Norwegens, Islands oder der Schweiz und Liechtenstein liegt.