Die private Haftpflichtversicherung in Freizeit & Hobby
Erlaubt ist, was Spaß macht und gefällt. Wahrscheinlich wird dieser Gedanke in der Freizeit sicher schon dem einen oder anderen Versicherten mit einer privaten Haftpflichtpolice im Rücken gekommen sein. Schließlich kann man sich doch auf deren Unterstützung verlassen, wenn es zu einem Schadensereignis kommt. Ganz so einfach sollte man es sich allerdings nicht machen.
Viele Bereiche, in denen gedankenlos mit dem offensichtlichen Risiko umgegangen wird, fallen nämlich nicht in den Geltungsbereich der Haftpflichtversicherer. Ein Beispiel wäre der Modellbau. Wer Standmodelle in der Freizeitgestaltung für sich entdeckt hat, muss sich hier kaum Gedanken machen. Anders sieht die Situation allerdings im Bereich des Funktionsmodellbaus aus. Hier kommen Motoren – ja mitunter sogar Treibsätze zum Einsatz.
Und betrachtet man die Größe einiger Flugmodelle, die im Rahmen spezieller Flugschauen präsentiert werden, lässt sich ein gewisses Gefahrenpotenzial nicht verleugnen, das sich aus deren Größe und Geschwindigkeit speist. Wie werden diese „Freizeitrisiken“ aber in der Privathaftpflichtversicherung behandelt?
Grundsätzlich sind in diesem Zusammenhang immer die jeweiligen Bedingungen der Gesellschaften entscheidend. So kann für einzelne Haftpflichttarife beispielsweise eingeschränkt werden, dass nur Flugmodelle ohne Motor oder Treibsatz unter den Schutz der Privathaftpflichtversicherung fallen – sofern sie ein gewisses Gewicht nicht überschreiten. Wer sich im Funktionsmodellbau engagiert und diese Grenzen überschreitet, ist mit einem zusätzlichen Versicherungsschutz, welcher genau diese speziellen Risiken absichert, gut beraten. Denn es sind nicht nur Personen- oder Sachschäden, die drohen – wenn man beispielsweise die Kontrolle über das Flugmodell verliert. Gerade Schiffsmodelle stellen ein gewisses Gewässer- und Umweltschadensrisiko dar.
Übrigens: Zum Versicherungsschutz der privaten Haftpflichtversicherung gehört in der Regel auch eine Deckung gegen Leistungsfälle im Zusammenhang mit dem Freizeitsport (ausgenommen ist hiervon allerdings die Teilnahme an Wettkämpfen) – etwa für Radfahrer. Die meisten Versicherer schränken den Versicherungsschutz allerdings dort ein, wo es um die Jagd geht. Hier ist einzig und allein der Abschluss einer separaten Jagdhaftpflichtversicherung zielführend, deren Abschluss vom Gesetzgeber vorgeschrieben wird.