Die Forderungsausfalldeckung

Die Haftpflichtversicherung soll in erster Linie den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzsprüchen schützen, die andere Verbraucher – berechtigt oder unberechtigt – erheben. Eine Tatsache, die durchaus sinnvoll erscheint – wenn man die Risiken betrachtet, die im Alltag drohen. Was passiert aber mit Versicherungsnehmern, die selbst keinen Schaden verursachen, sondern sich unversehens auf der anderen Seite wiederfinden?

Da in Deutschland keine allgemeine Pflicht zum Abschluss im Zusammenhang mit der privaten Haftpflichtversicherung besteht, ist dieses Szenario durchaus nicht auszuschließen. Im Gegenteil – immer wieder werden Haftpflichtversicherte in Schäden verwickelt, ohne dass deren Gegenüber eine adäquate Vorsorge nachweisen können. Das Problem liegt auf der Hand: Reicht das Vermögen des Verursachers nicht aus, hilft auch kein gesetzlich verbriefter Anspruch auf den Schadenersatz weiter. Letztlich muss der Geschädigte unter diesen Voraussetzungen wieder in die eigene Tasche greifen – und hat damit ein erhebliches finanzielles Risiko zu tragen.

Die private Haftpflichtversicherung kann dabei helfen, diese Lücke zu schließen – durch den Leistungsbaustein der Forderungsausfalldeckung. Was steckt dahinter? Die Forderungsausfalldeckung ist im Kern recht simpel. Tritt für den Versicherungsnehmer die Situation ein, dass ein Schaden durch den Verursacher nicht reguliert werden kann, greift der eigene Haftpflichtversicherer in seine Tasche – und gleicht den Schaden aus. Auf den ersten Blick ist die Forderungsausfalldeckung ein Instrument, mit dem sich Haushalte in alle Richtungen absichern können.

– Versicherer Tarif Mindestschadenshöhe/Deckungssumme
– Asstel Versicherungen – Plus (gegen Mehrbetrag)
– Komfort
– 2.500 Euro/max- 10 Mio. Euro
– VHV Versicherungen – Klassik Garant
– Klassik Garant Exklusiv
– gilt ab dem 1. Euro/bis zur Höhe der versicherten Deckungssumme (des Geschädigten)
– Janitos Versicherungen – Basis
– Balance
– Best Selection
– 1.500 Euro
– 1.000 Euro
–    500 Euro
– Deckungssumme jeweils nach Vertrag des geschädigten Versicherten
 – Gothaer Versicherungen – Top
– PlusDeckung
– 1.000 Euro
– gilt ab dem 1. Euro/bis zur Höhe der versicherten Deckungssumme (des Geschädigten)

Beispiele zur Forderungsausfalldeckung für verschiedene – zufällig ausgewählte – Versicherer (Quelle: Leistungsübersicht der einzelnen Versicherungsgesellschaften Stand Februar 2013)

Leider ist die Forderungsausfalldeckung nur auf den ersten Blick eine Trumpfkarte. Betrachtet man deren Details, relativiert sich die Situation deutlich. Damit Versicherungsnehmer Ansprüche gegen den eigenen Haftpflichtversicherer aus der Schadenersatzausfalldeckung geltend machen können, sind mehrere Bedingungen zu erfüllen. So ist die Ausfalldeckung in der Regel:

  • an einen vorliegenden Schuldtitel gegen den Verursacher oder dessen notarielles Schuldanerkenntnis
  • eine Mindestschadenssumme (oft 2.500 Euro)
  • sowie den erfolglosen Versuch der Zwangsvollstreckung gebunden.

Anhand dieser Tatsache lässt sich erahnen, wie hoch die Hürden für Betroffene sind. Es ist durchaus eine lange Durststrecke zurückzulegen, bevor man endlich den entstandenen Schaden durch die eigene Versicherung regulieren lassen kann. Ein Trostpflaster ist die Tatsache, dass verschiedene Gesellschaften die maximale Leistungshöhe der Forderungsausfalldeckung an die Deckungssumme der Privathaftpflicht koppeln – also auch Summen in sechsstelliger Höhe noch reguliert werden. Ein wichtiger Punkt, den Versicherungsnehmer im Auge behalten sollten, betrifft das Thema Vorsatz. Nicht überall schließt die Forderungsausfalldeckung dies ein, der Blick in die Risikobeschreibungen der Gesellschaften lohnt sich.

Hinweis: Die Schadenersatzausfalldeckung kommt als wirksamer Versicherungsschutz nur dann in Frage, wenn keine andere Stelle für die Regulierung zuständig ist. Zur Stolperfalle können in diesem Zusammenhang Formulierungen in den Versicherungsbedingungen werden, welche die Leistungspflicht nicht nur auf Schadensversicherungen beschränken, sondern auch auf Sozialversicherungen und Sozialhilfeträger ausdehnen. Versicherte sollten sich also immer im Klaren darüber sein, wie weit die eigene Forderungsausfalldeckung tatsächlich reicht.

Eine große Schwachstelle der Forderungsausfalldeckung – bzw. der privaten Haftpflichtversicherung im Allgemeinen – ist und bleibt allerdings die Tatsache, dass bei Vorsatz keine Leistungen zu erwarten sind. Hier hat in den letzten Jahren allerdings ein Umdenken stattgefunden. Zunehmend mehr Gesellschaften bieten einen sogenannten Gewaltopferschutz an. Dieser deckt – meist im Rahmen der Forderungsausfalldeckung – einen erlittenen Schaden selbst dann, wenn dessen Verursacher vorsätzlich gehandelt hat.

Ob Kind oder Erwachsener: unbeabsichtigte Schäden können teuer werden.

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