Die Deckungssummen in der Privathaftpflicht
Im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherungen wollen sich Verbraucher gegen Schadenersatzansprüche schützen. Eine Tatsache, die mit Sicherheit unstreitig ist. Bis zu welcher Schadenshöhe lassen sich Ansprüche aber regulieren? Gerade Laien sind im ersten Moment der Ansicht, dass sie mit dem Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung gegen alle Eventualitäten gewappnet sind. Ob der Versicherungsschutz in der Praxis aber wirklich so belastbar ist, hängt nicht nur vom Kleingedruckten – also den Tarif- und Versicherungsbedingungen – ab.
Entscheidend ist die Frage, ob die Deckungssummen ausreichend hoch bemessen sind. Betrachtet man die Haftpflichtversicherung genauer, wird zwischen verschiedenen Deckungen unterschieden. So gelten häufig gestaffelte Versicherungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Eine Alternative zu dieser Deckungsstaffelung ist die Absicherung einer pauschalen Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. In letzterem Fall sind die Deckungssummen in den Haftpflichtverträgen meist deutlich höher als einer Deckungsstaffelung. Der Grund hierfür ist relativ schnell gefunden: Im Fall einer pauschalen Deckungssumme werden die Ersatzansprüche der einzelnen Schadensarten zusammengefasst – und gemeinsam reguliert.
Egal, für welche der beiden Varianten man sich als Versicherungsnehmer letztlich entscheidet: Ob die Privathaftpflicht ihrer Aufgabe in der Praxis gewachsen ist, hängt vor allem davon ab, ob die Versicherungssummen ausreichend hoch bemessen sind. Angenommen, ein Schadensereignis ist so gravierend, dass es zu einem Schaden von 4 Mio. Euro führt. Hat man als Privathaushalt davon aber nur drei Millionen Euro abgesichert, steht man trotz abgeschlossener Haftpflichtversicherung vor erheblichen Problemen.
Denn der Geschädigte kann in einer solchen Situation über den Geltungsbereich der Haftpflichtversicherung hinaus auf das private Vermögen durchgreifen – und den Schadensverursacher in den finanziellen Ruin treiben. Leider eine Situation, die verschiedene Haushalte treffen kann. Denn wie aus einer Studie der Gothaer Versicherung hervorgeht, ist der Schutz nicht weniger Alttarife unzureichend. Gerade einmal ein Sechstel der Verträge habe, so die Untersuchung, die als notwendig erachtete Grenze von drei Millionen Euro für Personenschäden erreicht. Und nur ein Zehntel der Haftpflichtversicherung war auf Deckungssummen von mehr als fünf Millionen Euro ausgelegt. Eine Tatsache, die nachdenklich macht. Und die Frage aufwirft, wie hoch die Deckung sein sollte? Aus Sicht der Versicherungsnehmer sind hier zwei Punkte entscheidend: Einerseits der möglichst weitreichende Versicherungsschutz. Auf der anderen Seite aber auch die Tatsache, dass höhere Versicherungssummen auch mehr Geld kosten. Gerade für einkommensschwächere Haushalte ein Problem.
Wer sich für Tarife entscheidet, in denen jeder Schadensart separate Deckungssummen zugewiesen werden, sollte besonders die Summen für Personenschäden im Auge behalten. Hier gelten drei Millionen Euro als untere Grenzen, es ist aber durchaus ratsam, Deckungssummen von fünf Millionen ins Auge zu fassen.
Die Empfehlungen bezüglich der Deckung in der privaten Haftpflichtversicherung haben sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert. Es ist durchaus zu empfehlen, in regelmäßigen Abständen einen Blick in den Versicherungsvertrag zu werfen und die Leistungen mit aktuellen Expertenmeinungen zu vergleichen.
Für Sach- und Vermögensschäden können die Deckungssummen dagegen etwas niedriger ausfallen. So werden in einigen Grundschutztarifen Vermögensschäden mit 250.000 – 500.000 Euro versichert. In den letzten Jahren durchgesetzt hat sich allerdings die Absicherung pauschaler Deckungssummen. Deren Höhe variiert von Gesellschaft zu Gesellschaft teils erheblich. Versichern einige Unternehmen hier 10 – 20 Mi. Euro, lässt sich mit einigen anderen Tarifen sogar ein Versicherungsschutz aufbauen, der bis zu pauschalen Schadenssummen von 50 Mio. Euro reicht.
Wichtig: Trotz einer pauschalen Deckung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden können die Versicherer durch ihre Tarif- und Versicherungsbedingungen die Deckungssummen für einige Bereiche – wie z. B. Mietsachschäden oder Schadensereignisse durch einen Datenaustausch – deckeln. Hier hilft nur der Blick ins Kleingedruckte.