Allmählichkeitsschäden in der Privathaftpflicht
Auf den ersten Blick lassen viele Tarife aus dem Bereich der privaten Haftpflichtversicherung einen breiten Geltungsbereich erkennen. Allerdings sollte man als Versicherungsnehmer es nicht bei einem oberflächlichen Blick belassen. In verschiedenen Situationen kann sich der Versicherungsschutz sonst als Papiertiger entpuppen – er ist im entscheidenden Moment unzureichend. Wo könnte es zu einer solchen Situation kommen?
Angenommen, bei Umbaumaßnahmen in einem Reihenhaus wird versehentlich eine Wasserleitung der angrenzenden Wohneinheit beschädigt – ohne dass diese Tatsache sofort auffällt. Es tritt im Verlauf der nun folgenden Wochen und Monate stetig Wasser aus. Erst durch den sich bildenden Schimmel an einer der betroffenen Wände wird der Wasserschaden entdeckt – und muss teuer behoben werden. In diesem Fall spricht man von einem Allmählichkeitsschaden, der besonders im Zusammenhang mit Baumaßnahmen verbreitet ist.
Dabei muss es sich nicht zwangsläufig um eine Modernisierung in den bereits bewohnten vier Wänden handeln. Mitunter treten solche Schadensereignisse auch beim Neubau an benachbarten Immobilien auf. Rammarbeiten können z. B. zu Setzungen auf dem Nachbargrundstück führen – und sich erst mit der Zeit auf Gebäude auswirken. Der Allmählichkeitsschaden ist also durchaus ein interessanter Aspekt für die Versicherten.
Ob und in welchem Umfang diese Schadensart berücksichtigt wird, hängt im Allgemeinen von den Versicherungsbedingungen ab. Betrachtet man als Verbraucher nur die Allgemeinen Haftpflichtbedingungen, entsteht allerdings schnell ein falscher Eindruck. Bei einigen Gesellschaften wird das Allmählichkeitsschadensrisiko auf den ersten Blick nämlich ausgeschlossen. Erst, wenn man einen prüfenden Blick in die Risikobeschreibungen wirft, wird offensichtlich, dass auch diese Schadensart in den Versicherungsschutz eingeschlossen ist. Allerdings sollte man sich in diesem Zusammenhang die Mühe machen und prüfen, welche einzelnen Ereignisse unter die Deckung des Allmählichkeitsschadens fallen. Während manche Unternehmen nur Leistungsfälle im Zusammenhang mit Gasen, Rauch, Ruß oder Staub anerkennen, gehen andere Versicherer weiter. Hier sind auch Nässeschäden oder Beeinträchtigung durch Temperaturen berücksichtigt. Es rechnet sich vor dem Hintergrund eines umfassenden Versicherungsschutzes also durchaus, auch beim Allmählichkeitsschaden einen Blick ins Kleingedruckte zu riskieren.