Geltungsbereich der Privathaftpflichtversicherung
Wie weit geht meine private Haftpflichtversicherung? Eine zentrale Frage, die sich jeder Versicherungsnehmer im Alltag stellen muss. Auch wenn auf den ersten Blick immer wieder der Eindruck entsteht, als würden die Tarife in jeder Lebenslage greifen – falsch einschätzen sollten man die Policen nicht. Denn trotz der Tatsache, dass selbst Verbraucherexperten die Privathaftpflichtversicherung zu den Säulen der Vorsorge rechnen, ist Vorsicht geboten. Es handelt sich hier schließlich um Produkte von Unternehmen, deren Interesse finanzieller Natur ist.
Und die darauf aus sind, Gewinne zu mit den Versicherungstarifen zu erzielen. Wie in vielen anderen Bereichen der Versicherungsbranche ist letzten Endes auch die Haftpflichtversicherung eine Wette. Verbraucher hoffen darauf, im Schadensfall nicht allein vor den Schadenersatzansprüchen zu stehen – sie setzen auf die Hilfe der Versicherer. Und die Gesellschaften wetten darauf, dass die Haftpflichtversicherung nicht in Anspruch genommen werden muss – zumindest nicht in größerem Umfang.
Das Ergebnis: Versicherungstarife sind in der Regel so gehalten, dass sich die Leistungsrisiken aus Sicht der Versicherer kalkulieren lassen. Ein Umstand, der dazu führt, dass verschiedene Lebensbereiche und Schadensarten in der PHV (Privathaftpflichtversicherung) nicht versichert werden. In der Praxis stößt der Geltungsbereich einer Haftpflichtversicherung also schon fast zwangsläufig an Grenzen. Es ist letzten Endes die Frage, wo genau diese rote Linie verläuft. Und an welcher Stelle man als Versicherungsnehmer mit Problemen rechnen muss.
Wer vorsätzlich schädigt, bleibt ungeschützt
Sucht man nach einer Antwort auf die Frage zum Geltungsbereich der Haftpflichtversicherung, stößt man sofort auf eine Situation, in der kein Versicherer leisten wird – wenn eine vorsätzliche Schädigung nachweisbar ist. In diesem Fall hilft selbst die beste Haftpflichtversicherung nicht mehr weiter. Und auch, wenn grobe Fahrlässigkeit als Schadensursache nachgewiesen werden kann, gerät die vermeintliche Sicherheit ins Wanken. Die Gesellschaften können in diesem Fall ihre Leistungen kürzen.
Dabei handelt es sich aber nur um einen der wesentlichen Ausschlüsse in der privaten Haftpflichtversicherung. Was erschwerend hinzukommt, ist die Tatsache, dass in den einzelnen Tarifgruppen (Basis- und Premiumschutz) die Geltungsbereiche durch die Tarif- und Versicherungsbedingungen deutlich variieren. Was in einer Haftpflichtversicherung aus dem Premiumsegment zum versicherten Standard gehört, kann sich in Grundschutzvarianten weit außerhalb des Versicherungsschutzes bewegen.
Es stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, ob einzelne Personengruppen in besonderer Weise mit Ausschlüssen in der Privathaftpflichtversicherung konfrontiert werden? Oder behandeln die Gesellschaften alle Versicherungsnehmer in gleicher Weise? Eines vorweg: Bereiche mit besonderen Risiken oder wo gesetzliche Vorschriften in Bezug auf eine Versicherungspflicht existieren, werden aus dem normalen Geltungsbereich der Privathaftpflicht in der Regel ausgeschlossen. Allerdings gilt: Auch hier gibt es Situationen und Momente, in denen die Versicherer einen Schaden regulieren. Es macht also durchaus Sinn, sich mit den Ausschlüssen und dem Geltungsbereich der Tarife genauer auseinanderzusetzen.