Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung Vergleich

Eine Absicherung in der heutigen Arbeitswelt kann nicht ausreichend genug sein. Vor allem gilt dies für Freiberufler, Selbstständige und Unternehmer. Die Berufshaftpflichtversicherung richtet sich speziell an Berufsgruppen, die ein hohes Schadenspotential mit sich bringen. Dazu zählen berufliche Ausübungen von Ärzten, Ingenieuren, Rechtsanwälten etc. Der Gesetzgeber hat deshalb festgelegt, die Ausführung dieser Berufe nur zu gestatten, wenn eine Berufshaftpflichtversicherung vorliegt, da es in diesen Branchen wahrscheinlicher zu Klagen Dritter kommt als in anderen Berufszweigen. Das gesamte Schadenmaß kann dann nicht mehr durch eine Betriebshaftpflicht abdeckt werden, da die Deckungssummen meist zu gering sind. Versicherungsunternehmen bieten nun für die unterschiedlichen Berufsbranchen verschiedene Versicherungsleistungen an. Genau hinschauen ist an dieser Stelle gefragt! Auf die Details kommt es an!

Die Betriebshaftpflicht wiederum deckt Schäden ab, die durch Personen-, Sach- oder daraus entstandene Vermögensschäden entstanden sind. Für Personenschäden liegen in der Regel die Deckungssummen bei 2 Mio. Euro, für Sachschäden bei 1 Mio. Euro sowie für Vermögensschäden bei 100.000 Euro. Häufig sind diese nicht ausreichend genug und eine Anpassung an die individuellen Bedürfnisse der Freiberufler, Handwerker, Gewerbetreibende und industrielle Unternehmer findet statt.

Beide Versicherungen allerdings bieten dem Versicherungsnehmer einen hohen Leistungsumfang. In Fällen der Ansprüche Dritter werden diese Leistungen durch die entsprechende Versicherungsgesellschaft übernommen und die Schäden finanziell abgedeckt. Auch werden Kosten für unklare Fälle übernommen, d.h. für Gerichtsverfahren, Gutachten usw.

Mit unserer Vergleichsübersicht finden Sie Ihr optimales Versicherungsmodell, in dem Sie durch unseren detaillierten Überblick verschiedener Anbieter auf einen Blick betrachten können, diese mit ihren entsprechenden Konditionen und Tarifen gegenüberstellen können und dadurch die Möglichkeit haben, das für Sie optimale Versicherungsmodell zu finden. Da die Definitionen beider Versicherungsformen gerne unterschiedlich aufgefasst werden, sollten Sie sich zusätzlich durch verschiedene Versicherungsvertreter beraten lassen. Schließlich können Sie diese Angebote ein weiteres Mal mit unserer Vergleichsübersicht abgleichen und befinden sich dann auf der sicheren Seite.    

Nutzen Sie den nachfolgenden kostenlosen Tarifrechner, um die für Sie günstigste Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung zu finden! Da sich die einzelnen Tarife sehr stark unterscheiden, lohnt sich ein Versicherungsvergleich fast immer. Die Versicherungsvermittlung erfolgt über die Finanzen.de AG

Betriebshaftpflicht – Informationen und Vergleich

Betriebshaftpflicht – Grundsätze und Merkmale

Ähnlich wie es im privaten Bereich der Fall ist besteht auch für Unternehmen die gesetzliche Pflicht, für einen Schaden, den Dritten entstanden ist, zu haften. Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt diesen Haftungsanspruch, den Geschädigte an das Unternehmen stellen können, ab. Ist einer dritten Person oder auch einem anderen Unternehmen durch die eigene betriebliche Tätigkeit ein Schaden entstanden, für den gehaftet werden muss, dann kommt die Betriebshaftpflicht zum Zuge. Auf diese Weise erfolgt eine Abdeckung der Haftpflichtrisiken von industriellen Unternehmen, Gewerbetreibenden oder auch freiberuflich Tätigen und Handwerksbetrieben. Die Betriebshaftpflichtversicherung besteht dabei ebenso für das Einzelunternehmen oder die Trägergesellschaft selbst wie auch für leitende Angestellte und sämtliche Betriebsangehörige.

Notwendigkeit der Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung beinhaltet die Freistellung des Versicherten von Ansprüchen auf Schadensersatz dritter Personen, insofern diese gesetzlich begründet sind. Sie deckt folglich die Kosten für die Schadenshaftung und auch die einer Prüfung bezüglich berechtigter Forderungen. Sind die Haftungsansprüche nicht begründet, umfasst die Betriebshaftpflicht auch die Zurückweisung dieser unbegründeten Forderungen nach Haftung. Die dabei entstehenden Kosten, die sich unter Umständen auch aufgrund einer gerichtlichen Klärung des Sachverhalts summieren können, müssen auf diese Weise nicht von dem Versicherten selbst, dem Unternehmen, getragen werden, sondern fallen stets unter den Versicherungsschutz.

Dementsprechend ist eine Betriebshaftpflicht entscheidend, um sowohl im Falle einer zu leistenden Haftung als auch bei unberechtigten Forderungen finanziell abgesichert zu sein. Andernfalls können auf den Betrieb je nach Einzelfall erhebliche Kosten zukommen, die es in jedem Fall gilt, zu begleichen. Gleichgültig, um welchen Schaden es sich im Einzelnen handelt, ist ein Betrieb dazu gesetzlich verpflichtet, zu haften und für den Schaden einzutreten. Gegebenenfalls kann dies hohe Kosten verursachen, die vom Haftenden selbst nicht getragen werden und dementsprechend eine finanziell missliche Lage zur Folge haben können. Die Betriebshaftpflicht ist folglich für jedes Unternehmen geeignet und zu empfehlen.

Worauf ist bei einem Vergleich der Betriebshaftpflichtversicherungen zu achten?

Vergleicht man mehrere Betriebshaftpflichtversicherungen, dann ist insbesondere auf den Ein- oder Ausschluss bestimmter Schadensabdeckungen sowie die damit einhergehenden Bedingungen zu achten. Im Versicherungsschutz inbegriffen sein sollten bei der Betriebshaftpflicht auch Schäden, die im Ausland entstanden sind sowie solche, die eigene Sachen und Gegenstände, wie beispielsweise Betriebsgebäude oder Maschinen, betreffen. Vor allem bei einer Tätigkeit als Zulieferer für andere Unternehmen sollten auch eventuell auftretende Ansprüche des Abnehmers abgesichert sein, die trotz der Abnahme bei der Lieferung im Nachhinein noch gestellt werden.

Sind die eigenen Produkte nicht für den Endverbraucher bestimmt, sondern werden als Zwischenprodukt verwendet, dann können diese unter Umständen neben direkten Schäden auch Vermögensschäden, etwa aufgrund zusätzlich anfallender Produktionskosten auf Seiten des belieferten Unternehmens, verursachen, die über eine gängige Betriebshaftpflichtversicherung häufig nicht abgedeckt sind. Diesbezüglich ist auf eine Absicherung dieser Vermögensschäden zu achten. Ebenso sollten bei Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung unbedingt alle Tätigkeiten und Risiken des Betriebes angegeben werden, um tatsächlich alle eventuell auftretenden Haftungsansprüche im Schadensfall abzudecken.

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