Der Versicherungsvertrag
Der Versicherungsvertrag ist zentraler Dreh- und Angelpunkt einer Privathaftpflichtversicherung. Ist er doch letztlich die Grundlage, auf welcher Verbraucher im Schadensfall einen Leistungsanspruch gegen den Versicherer geltend machen können. Leider nehmen es viele Haushalte mit den Vertragsunterlagen nach wie vor nicht ganz so genau. Nach der Unterschrift verschwindet der Vertrag in einem Ordner – zusammen mit dem „Kleingedruckten“. Dabei sind es gerade die Versicherungs- und Vertragsbedingungen, welche als Grundlage für den Versicherungsvertrag den Ausschlag dafür geben können, ob Gesellschaften einen entstandenen Schaden regulieren oder nicht.
Und noch ein wichtiges Detail wird im Zusammenhang mit dem Versicherungsvertrag und den Vertragsbedingungen schnell übersehen – im Kleingedruckten verstecken sich Rechte und Pflichten, die es als Versicherungsnehmer wahrzunehmen gilt. Gerade die Obliegenheiten – also Pflichten aus dem Versicherungsvertrag – können zum Stolperstein werden. Beispielsweise wissen viele versicherte Haushalte nicht, dass ein Schadensereignis, welches möglicherweise zum Versicherungsfall werden kann, binnen einer Woche dem Versicherer gegenüber anzuzeigen ist.
Und die Tragweite des Versicherungsvertrags bzw. der Obliegenheiten geht noch weiter. Können die Gesellschaften eine vorsätzliche Verletzung nachweisen, werden sie nicht nur von der Leistungspflicht befreit – sie können unter Umständen vom Vertrag sogar zurücktreten. Es lohnt sich daher durchaus, sich etwas eingehender mit dem Versicherungsvertrag auseinanderzusetzen – auch in der Privathaftpflichtversicherung. Denn nicht jeder Haushalt weiß, dass der Vertrag auch nach einem Schadensfall beendet werden kann.