Die Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung

Viele Haushalte sehen ein, dass im Alltag die gesetzlichen Haftungsbestimmungen durchaus ein finanzielles Risiko darstellen. Und entscheiden sich deshalb für den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung. Betrachtet man die Zahl der Verträge in der Allgemeinen Haftpflichtversicherung, ist Deutschland auf den ersten Blick relativ solide versorgt. Mit 44,2 Mio. Verträgen hat jeder Haushalt mindestens eine Haftpflichtversicherung.

Jahr Zahl der Verträge1 gezahlte Beiträge2 Zahl der Schäden1 gezahlte Leistungen2

1995

34,96

5.450

3,67

4.332

2000

37,81

5.877

3,84

4.663

2005

41,82

6.807

3,43

4.434

2010

43,75

6.782

2,98

4.710

2011

44,23

6.927

2,90

4.608


Übersicht zu Eckdaten der Allgemeinen Haftpflichtversicherung für einige ausgewählte Versicherungsjahre (Quelle: Statistisches Taschenbuch der Versicherungswirtschaft 2012; Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.)
)1 – Angabe in Millionen
)2 – Angabe in Millionen Euro

Eigentlich ein Grund, um sich im Alltag sicher und versorgt zu fühlen. Allerdings zeigt die Praxis, dass die Ruhe trügerisch ist. Was in Privathaushalten gern außer Acht gelassen wird, ist die Tatsache, dass private Haftpflichtversicherer nur dann einen Schaden regulieren, wenn er privatrechtlicher Natur ist. Was passiert aber, wenn der Arbeitgeber sich plötzlich mit einer Schadenersatzforderung zu Wort meldet? Oder ein Kunde des Unternehmens, bei dem man angestellt ist, plötzlich einen Sachschaden durch vermeintlich fehlerhafte Installationsarbeiten reguliert wissen will.

Vor dem Hintergrund dieser beiden Beispiele drängt sich schnell die Frage auf, ob man als Arbeitnehmer – neben der bereits vorhandenen privaten Haftpflichtversicherung – eine Haftpflichtversicherung für den Beruf braucht? Wie sieht die Situation aus, wenn man selbst ein Unternehmen gründet? Und wo liegen eigentlich deren Leistungen und Geltungsbereiche genau?

Einige Gesellschaften schließen in die Absicherung ihrer Premium-Tarife unter anderem Sachschäden am Arbeitsplatz ein. Die Höhe der Deckungssumme variiert allerdings von Versicherer zu Versicherer.

Die Haftpflicht im Arbeitsverhältnis

Unachtsamkeiten am Arbeitsplatz können einen erheblichen Schaden verursachen. Eine Tatsache, die nicht von der Hand zu weisen ist. Allerdings ist die rechtliche Situation und damit die Haftungsfrage in diesem Zusammenhang recht komplex. Unter anderem ist entscheidend, in welcher Situation eine Schaden entstanden ist, ob Dritte geschädigt werden oder ein Schaden allein dem Arbeitgeber entsteht. Liegt der letztere Fall vor, wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit – sofern kein Vorsatz nachweisbar ist – zu einem innerbetrieblichen Schadensausgleich kommen. Hierfür werden umfassende Rahmenbedingungen betrachtet, wie:

  • die Schadenshöhe
  • das Einkommen des Arbeitnehmers
  • eine Absicherung gegen den Schaden durch den Arbeitgeber gewesen wäre
  • die Gefahrgeneigtheit der Tätigkeit usw.

Letztlich ergibt sich aus der Gesamtbetrachtung heraus eine Schadenssumme, die der Arbeitnehmer zu finanzieren hat. Eine anteilige Haftung kommt in diesem Zusammenhang häufig dann vor, wenn mittlere Fahrlässigkeit vorliegt. Im Rahmen einer leichten Fahrlässigkeit bleibt der Arbeitnehmer im Regelfall vom Schadenersatz verschont. Wirklich dramatisch werden die Auswirkungen allerdings dann, wenn grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz im Spiel sind – da hier die Haftung voll zulasten des Arbeitnehmers gehen kann. Ob die Privathaftpflicht in diesem Zusammenhang greift, lässt sich nur für den Einzelfall ermitteln.

Hinweis: Schädigen Arbeitnehmer aus der betrieblichen Tätigkeit heraus Dritte, so ist eine Regelung des Schadens nach § 831 BGB denkbar. Da Arbeitnehmer als Erfüllungsgehilfen des Arbeitgebers anzusehen sind, wäre die Haftung und damit auch der Schadenersatz dem Unternehmen zuzurechnen. In diesem Fall ist mit einem Durchgriff auf das Betriebsvermögen zu rechnen, was die Notwendigkeit einer Betriebshaftpflichtversicherung unterstreicht.

Betriebshaftpflichtversicherung – Sicherheit für Unternehmer und Mitarbeiter

Haftungsfragen stehen Gewerbetreibende und Unternehmer aber nicht nur gegenüber, wenn es um das Verhalten der Arbeitnehmer geht. Was passiert, wenn Kunden auf dem eigenen Betriebsgelände zu Schaden kommen? Die private Haftpflichtversicherung fällt hier ja schließlich aus. Das Problem: Haftbar gemacht werden in Deutschland nicht nur Privatpersonen – auch Unternehmen müssen für Schäden einstehen. Eine Tatsache, die mitunter recht teuer werden kann – auch für das private Vermögen eines Unternehmers. Führt man einen Betrieb beispielsweise als Einzelunternehmer, muss im Schadensfall voll mit dem Vermögen gehaftet werden, das beispielsweise der Altersvorsorge oder den Kindern zugute kommen sollte.

Ein durchaus reales Schreckensszenario. Aus Sicht vieler Experten gehören daher die Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung zu den Policen, die man als Unternehmer im Auge behalten sollte. Allerdings sollte man nicht den Fehler machen und beide Policen einander gleichsetzen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung sorgt dafür, dass Unternehmen gegen Schäden in ihren Geschäftsräumen (das Betriebsstättenrisiko), durch die betriebliche Tätigkeit und Produkte versichert sind. Dabei konzentriert sich der Versicherungsschutz einerseits auf den Personen- und Sachschaden, aber auch auf durch die Unfälle entstandenen Vermögensschäden.

Die reine Berufshaftpflichtversicherung geht dagegen einen Schritt weiter. Hier ist der echte Vermögensschaden versichert – also wenn etwa aufgrund einer Falschberatung Mandanten eines Steuerbüros finanzielle Verluste entstehen. Die Betriebshaftpflichtversicherung lässt in diesem Bereich eine Lücke offen. Die Berufshaftpflicht ist für viele Unternehmen im Dienstleistungs- und produzierenden Bereich nicht notwendig – wohl aber in Bereichen mit hohem Vermögensschadensrisiko. Sie kommt in Frage für Freiberufler, wie z. B. Rechtsanwälte, Steuer- und Unternehmensberater oder Architekten bzw. Notare.

Hinweis: Einige Berufe sind verpflichtet, eine entsprechende Haftpflichtversicherung gegen das betriebliche bzw. berufliche Risiko zu unterhalten. Es ist vor der Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit grundsätzlich zu prüfen, inwiefern diese entsprechenden Verpflichtungen und Vorschriften zu Berufshaftpflichtversicherung unterliegt.

Leistungen der Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung

Grundsätzlich erstrecken sich die Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung auf zwei wesentliche Leistungsbereiche. Einerseits regulieren die Gesellschaften Schadenersatzforderungen, welche gegen das versicherte Unternehmen erhoben werden. Gleichzeitig werden die Forderungen auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft und notfalls auch vor Gericht bestritten. Damit übernehmen die Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung wiederum die passive Rechtsschutzfunktion, die auch im Bereich der privaten Haftpflichttarife zu den Leistungen der Versicherer gehört.

Tipp: Speziell im Bereich der Betriebshaftpflichtversicherung reichen die Tarife mitunter recht weit – sie versichern auch die privaten Haftungsverpflichtungen des Unternehmers. Es ist allerdings ratsam, den Geltungsbereich genau zu prüfen, etwa unter dem Gesichtspunkt der Familienversicherung.

Wie weit die Geltung einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung im Detail geht, lässt sich in der Regel nur durch den Blick in die Versicherungsbedingungen feststellen. Je nach Art des Unternehmens sichern die Gesellschaften verschiedene betriebliche Risiken ab. Wichtig ist allerdings, dass alle wesentlichen Risikobereiche, aus denen sich Haftpflichtansprüche im betrieblichen Alltag ergeben können, in die Absicherung aufgenommen werden – und keine gefährlichen Versicherungslücken entstehen. Neben den Personen- und Sachschäden sollte deshalb auch an Umwelt- und Gewässerschäden gedacht werden sowie Risiken, die sich eventuell aus dem Betrieb fotovoltaischer und solarthermischer Anlagen ergeben. Und überall dort, wo Produkte aus eigener Herstellung im Einsatz sind, muss natürlich auch die Produkthaftung entsprechend gewürdigt werden.

Hinweis: Einige Gesellschaften schränken die Leistungen aus der Betriebshaftpflicht ein – zum Beispiel auf maximal zwei Versicherungsfälle pro Jahr. In einem Vergleich zur Absicherung des eigenen Unternehmens sollte man dieser Tatsache Rechnung tragen.

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