AHB und Versicherungsvertragsgesetz
Das Bürgerliche Gesetzbuch umreißt jene Haftungsbestimmungen, welche zur Grundlage der Privathaftpflicht im Alltag werden. Der gesetzliche Rahmen, auf dem die entsprechenden Versicherungen begründet werden, geht aber noch viel weiter. Speziell die Beziehung zwischen dem Versicherungsnehmer und den Gesellschaften bedarf in diesem Zusammenhang einer genaueren Betrachtung.
Kern der Vertragsbeziehung ist unter anderem das Versicherungsvertragsgesetz. Entstanden zu Beginn des 20. Jahrhunderts, hat es im Lauf der Jahre zwar immer wieder sein Gesicht verändert, dient nach wie vor aber der grundlegenden Ausgestaltung der Vertragsbedingungen. Dabei definiert es als Regelwerk nicht nur die Pflichten der Versicherungsnehmer gegenüber den Gesellschaften, Das VVG räumt den Vertragsparteien auch Rechte ein – wie die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung, sollte der Versicherer beispielsweise die Prämie anpassen.
Als Gesetzbuch im Rahmen des Versicherungsrechts widmet sich das VVG aber nicht nur den allgemeinen Grundlagen, es umreißt auch den Rahmen für spezielle Versicherungsbereiche eingehender. Aufgrund dieser Tatsache verdient es nicht nur im Rahmen der Berufsunfähigkeits- oder Krankenversicherung besondere Beachtung, sondern auch wenn es um die Schadens- und Haftpflichtversicherung geht.
Es ist im Zuge einer Absicherung gegen Haftpflichtschäden auch aus Verbrauchersicht durchaus nicht falsch, sich zumindest grundlegend mit dem Versicherungsvertragsgesetz zu befassen.
Die Allgemeinen Haftpflichtbedingungen
Das VVG definiert zwar die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Versicherungsvertrag – auch im Bereich der Privathaftpflicht. Welche Rechte, Pflichten und Leistungen allerdings in den Verträgen im Einzelnen stecken, wird im Wesentlichen durch die AHB klarer herausgearbeitet. Dabei handelt es sich um die Allgemeinen Haftpflichtbedingungen, welche viele Verbraucher auch unter dem Begriff der Allgemeinen Versicherungsbedingungen kennen.
Für die private Haftpflichtversicherung mit ihren unterschiedlichen Geltungsbereichen ist der Aufbau meist ähnlich. Die AHB beinhalten den Geltungsbereich/versicherten Gegenstand, widmen sich den Ausschlüssen (Situationen, in denen die Gesellschaften nicht leisten), befassen sich mit den Obliegenheiten (Pflichten, die sich für Versicherungsnehmer aus dem Vertrag ergeben) – sowohl bei laufender Versicherung wie auch im Schadensfall – machen weitere Angaben bezüglich der Beitragszahlung und unter welchen Umständen die Vertragsparteien einzelne Punkte der Versicherung ändern können.
Vor diesem Hintergrund betrachtet bieten die AHB alle für Verbraucher relevanten Informationen, auf denen der Vertragsschluss beruht. Zeigen die Erfahrungen der Vergangenheit doch, dass in juristischen Streitfragen sich Gerichte wesentlich auf deren Ausgestaltung stützen. Ein Blick ins „Kleingedruckte“ sollte deshalb auch in der Haftpflichtversicherung unbedingt zu den Schritten gehören, welche einer Unterschrift unter den Versicherungsvertrag vorausgehen.