Was bedeutet der Begriff Haftpflicht?
„Auge um Auge, Zahn um Zahn“ – ein Leitmotiv, das viele kennen und dessen historischer Kern bis weit in die Antike zurückgeht. Der Grundsatz, Gleiches mit Gleichem zu vergelten, findet sich in der modernen Rechtsprechung und Gesetzgebung zwar nicht mehr. Allerdings warten im Alltag viele unterschiedliche Herausforderungen und Risiken auf Singles und Familien. Eine Tatsache, die nicht nur die Gesundheit betrifft, sondern auch finanzielle Aspekte.
Denn auch, wenn das drastische Talionsprinzip sich heute in der modernen Gesetzgebung nicht mehr wiederfindet – wird ein Schaden verursacht, wird der Verursacher für dessen Folgen verantwortlich gemacht. Diese Haftung erstreckt sich auf unterschiedliche Lebensbereiche. Auf der einen Seite kann ein Schadensereignis immaterielle Folgen, auf der anderen Seite aber auch materielle Konsequenzen haben.
Für die Regulierung eines Schadens bzw. den Anspruch auf Schadenersatz hat diese Unterscheidung allerdings keinen Einfluss. Im Gegenteil: Wer sein Gegenüber schädigt, haftet dafür – egal, ob er für einen materiellen oder immateriellen Schaden geradestehen muss.
Haftung und Schadenersatz
Auf welche Art und Weise kann eine Schadenersatzpflicht überhaupt entstehen? Betrachtet man die Situation vor dem Hintergrund der privaten Haftpflichtversicherung, entspringen Ansprüche von Geschädigten unterschiedlichen Ursachen. Denkbar wäre ein Schadenersatzanspruch aufgrund von:
- Verschuldenshaftung
- Gefährdungshaftung
- und Eingriffshaftung.
Im zivilrechtlichen Sinn besonders relevant aus Sicht der Haftpflichtversicherung sind die Verschuldens- und Gefährdungshaftung. Beide Bereiche finden sich an unterschiedlicher Stelle im Bürgerlichen Gesetzbuch wieder und sind die Grundlage der gesetzlichen Haftung, welcher in Deutschland (fast) jede Person unterliegt.
Übrigens: Die Verschuldenshaftung ist nicht gleichzusetzen mit einer rechtswidrigen Handlung. Vielmehr fließen in diesem Begriff der Vorsatz und die Fahrlässigkeit zusammen. Ein Haftpflichtanspruch kann in diesem Zusammenhang übrigens nicht nur vor dem Hintergrund einer aktiven Schädigungshandlung erfolgen, sondern auch durch Unterlassung.
Egal, welche Ursache ein Schaden aber hat, eine große Gemeinsamkeit lässt sich immer herausarbeiten: Der Verursacher trägt die finanziellen Folgen – in Form des Schadenersatzes. Diese Art und Weise des Einstehens für ein Schadensereignis (materieller und immaterieller Natur) wird allgemein als Haftpflicht bzw. Haftung bezeichnet.
Formen der Haftpflicht
Ein Schaden zieht fast immer automatisch einen Ersatzanspruch nach sich. Grundsätzlich lässt sich gegen diese Tatsache nur wenig einwenden. Allerdings sind die Rechtsverhältnisse zwischen Verursacher und Geschädigtem nicht immer so einfach zu bewerten. Wer haftet beispielsweise für Schäden, die Mitarbeiter eines Unternehmens dessen Kunden zufügen? Oder wie wird die Haftpflichtfrage geregelt, wenn Haus- und Nutztiere Personen schädigen?
Zwei Beispiele, die verdeutlichen, wie komplex das Themengebiet der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen ausfallen kann. Aufgrund der Unterschiede und charakteristischen Merkmale, welche sich aus den verschiedenen Haftungsfragen ergeben, grenzen sich einzelne Teilbereiche der Haftpflicht voneinander ab, wie:
- die Privathaftpflicht i. e. S.
- die Produkthaftpflicht
- die Tierhalterhaftpflicht
- die Grundbesitzerhaftpflicht usw.
Hier unterscheiden sich nicht nur die Ursachen, welche eine Schadenersatzpflicht auslösen können, sondern auch Umstände, unter denen eine Haftpflicht aus juristischer Sicht nicht anerkannt wird – etwa im Fall höherer Gewalt.