Versicherungsrecht und die Privathaftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung soll im Alltag Schutz bieten und verhindern, dass Schadenersatzansprüche Dritter in voller Höhe auf das mühsam angesparte Vermögen durchschlagen. Neben der Regulierung erhobener Forderungen hat die PHV noch eine zweite Funktion – sie stellt sich im Fall gerichtlicher Verfahren schützend vor den Versicherten. Auf den ersten Blick ein Sicherheitsnetz, in das sich Verbraucher hineinfallen lassen können und das Vertrauen weckt. Wie belastbar dieses Vertrauen in die eigene Versicherung ist, zeigt sich erst im Schadensfall.

Nicht selten kommt es dann aber zum Streit mit dem eigenen Versicherer. Entweder werden Schadenersatzforderungen, die Versicherte als berechtigt ansehen, nicht reguliert. Oder die Gesellschaft erkennt für den Schadensverlauf eine grobe Fahrlässigkeit – und mindert die Leistung entsprechend. Für Versicherungsnehmer eine alles andere als angenehme Situation. Stehen sie doch plötzlich nicht nur der Schadenersatzforderung allein gegenüber, sie müssen auch an einer zweiten Front um ihr Recht kämpfen – gegenüber dem Haftpflichtversicherer. Wie sollte man sich in der Praxis verhalten, wenn die eigene Haftpflichtversicherung die Regulierung eines Schadens ablehnt?

Bevor umgehend Anwälte hinzugezogen werden, lohnt sich ein Blick auf den Ablehnungsgrund. Mitunter handelt es sich schlicht um einen Schadensfall, der nicht durch die Versicherungsbedingungen gedeckt wird. Einfaches Beispiel: Mit einem motorgetriebenen Flugmodell hat man bei einer Flughöhe von 40 Metern die Kontrolle über das Modell verloren – und es ist auf das neue Cabrio des Nachbarn gekracht. Hätte man in diesem Fall vorher einen Blick in die Versicherungsbedingungen geworfen, wäre klar gewesen, dass der Schaden zu den Ausschlüssen in der Privathaftpflichtversicherung gehört. Gleiches gilt für den Fall, dass der Haus- und Hofhund seine Aufgabe etwas zu genau nimmt – und den Besuch ins Bein „zwickt“.

Mitunter sind die Sachverhalte aber deutlich komplizierter. Und für den Laien nicht ohne Weiteres zu durchschauen. Was also tun beim Streit mit dem eigenen Versicherungsunternehmen?

– Versicherungsjahr – versicherte Risiken – Beschwerdefälle

2012

58.262.017

430

2011

19.895.286

307

2010

58.720.084

677

2009

58.873.881

823

2008

59.145.157

882

Beschwerden im Bereich der Haftpflichtversicherung für den Zeitraum zwischen 2008 bis 2012 (Quelle: Beschwerdestatistiken der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)

Ob Kind oder Erwachsener: unbeabsichtigte Schäden können teuer werden.

Jetzt absichern mit einer Privathaftpflichtversicherung!

» Zum Vergleich