Sind Eigenheimbesitzer haftpflichtversichert?
Leben und Altwerden in den eigenen vier Wänden – ein Wunschtraum vieler Haushalte. Wie sieht es aber mit dem Geltungsbereich der Privathaftpflichtversicherung aus? Oder besser – muss überhaupt über deren Schutz nachgedacht werden? Die Antwort lautet: Jein! Generell ist eine Absicherung gegen Schadenersatzansprüche sinnvoll. Hintergrund ist unter anderem die Tatsache, dass auch Haus- und Grundstücksbesitzer von einer Schadenersatzpflicht betroffen sein können.
Erschwerend kommen in diesem Zusammenhang Pflichten hinzu, aus denen sich eine deutliche Ausweitung der gesetzlichen Haftung ergibt. Um diese Risiken zu erkennen, muss man in der Regel die Haftpflichten von Eigenheim- und Grundstücksbesitzern etwas ausführlicher betrachten – und zum Beispiel etwas tiefer in die Thematik der Verkehrssicherungspflicht vordringen. Straßen und Wege – bzw. deren sichere Passierbarkeit – ist in der Regel die Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen. Letzteren räumt der Gesetzgeber aber Delegationsrechte ein. Städte und Gemeinden können gesonderte Satzungen beschließen, mit deren Wirksamkeit die Reinigung und Verkehrssicherheit auf die Anwohner übertragen wird – entweder durch die Einziehung einer Gebühr oder die Erledigung anfallender Arbeiten durch die Anlieger.
Eine Missachtung dieser Satzungen kann unangenehme Folgen haben – nicht nur strafrechtlicher Natur. Geschädigte Personen können Schadenersatzansprüche erheben, was schnell teuer wird. Ob und wie Eigenheimbesitzer sich in dieser Situation auf den Schutz ihrer Haftpflichtversicherung verlassen können, ist also durchaus von Interesse. Glücklicherweise reicht der Geltungsbereich der meisten Tarife in diesem Zusammenhang relativ weit – zumindest wenn es um das Eigenheim im klassischen Sinn geht. Wer ein Haus baut oder eine Bestandsimmobilie erwirbt, hat in der Regel mit seiner Haftpflichtversicherung Glück. Gedeckt werden hier nämlich Risiken, wie sie für genau diesen Personenkreis typisch sind. Dazu gehört nicht nur die geschilderte Räum- und Streupflicht im Winter. In den meisten Fällen erstrecken sich typische Risiken, wie sie Haus- und Grundstücksbesitzern begegnen können, auf die Reinigungspflicht im Sommer, die Beleuchtung von Zufahrten auf dem eigenen Grundstück etc.
Zunehmend mehr Hausbesitzer nutzen Anlagen aus den Bereichen Solarthermie, Fotovoltaik oder Geothermie. Es macht vor dem Hintergrund möglicher Schadenersatzforderungen durchaus Sinn, den Leistungsumfang der Privathaftpflicht für das Anlagenrisiko zu prüfen. Nicht immer sind die Besitzer solcher Anlagen (frei stehend oder fest mit der Immobilie verbunden) angemessen abgesichert.
Eigentümergemeinschaften und Vermieter müssen weiter denken
Wer eine Immobilie besitzt und diese selbst nutzt, hat Glück. Die Privathaftpflichtversicherung deckt viele der Risiken ab, die sich aus einer Stellung als Haus- und Grundstücksbesitzer ergeben. Weniger erfreulich ist allerdings die Tatsache, dass bei einer Vermietung von Immobilien die Gesellschaften regelmäßig einen Schlussstrich unter ihre Leistungsbereitschaft ziehen. Und wer in einem Mehrfamilienhaus einige Wohneinheiten besitzt oder gar mehrere Häuser sein Eigen nennen kann und diese vermietet, muss zudem in besonderer Weise die Haftungsrisiken im Auge behalten.
Schließlich setzen die meisten Mieter voraus, dass nicht nur alle Wege und Zufahrten ordnungsgemäß im Winter geräumt werden, sondern auch die Beleuchtung der Gemeinschaftsflächen in Ordnung ist. Zudem hat ein Vermieter in der Regel umfassende Pflichten zu tragen, wenn es um die Instandhaltung der Bausubstanz geht. Unterm Strich ist der Haftpflichtschutz an dieser Stelle nicht zu vernachlässigen – man sollte sich auf keinen Fall auf die privat abgeschlossene Haftpflichtversicherung verlassen. Der Grund: In vielen Versicherungsbedingungen bzw. den Risikobeschreibungen grenzen die Gesellschaften den Versicherungsschutz auf Schäden ein, die im Zusammenhang mit der Selbstnutzung (also wenn Versicherungsnehmer die Immobilie bewohnen) stehen.
Wichtig: Wie streng dieser Tatsache einzelne Versicherer folgen, lässt sich nur anhand der Versicherungsbedingungen nachvollziehen. So kann sich ein Versicherungsnehmer in einigen Tarifen bereits außerhalb des Geltungsbereichs seiner privaten Haftpflichtversicherung bewegen, wenn im selbst bewohnten Eigenheim eine vorhandene Einliegerwohnung vermietet wird.
Welche Folge hat aber die Tatsache, dass Vermieter sich nicht mehr auf den Schutz einer Privathaftpflichtversicherung verlassen können? Um sich wirksam abzusichern, bleibt letztlich nur die Suche nach Haftpflichtpolicen, die von den Versicherungsgesellschaften konkret auf die hier zu erwartenden Risiken ausgelegt sind – und die als Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung angeboten werden. Übernommen werden hier jene Risiken, denen Vermieter im Alltag gegenüberstehen können, wie zum Beispiel die bauliche Instandhaltung. Darüber hinaus schließt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung einen weiteren Aspekt ein – die Absicherung von durch Arbeitsvertrag mit den Aufgaben des Vermieters beauftragten Personen. In ähnlicher Weise vorsorgen sollten im Übrigen auch Angehörige von Eigentümergemeinschaften. Denn in Eigentumswohnanlagen haftet in der Regel die gesamte Eigentümergemeinschaft für den entstandenen Schaden. Und die Privathaftpflichtversicherung ist hier nur bedingt ein zuverlässiger Ansprechpartner.
Tipp: Im Fall einer Absicherung der Eigentümergemeinschaft gilt es zu prüfen, wie Ansprüche untereinander bzw. von einzelnen Beteiligten der Gemeinschaft gegen den Immobilienverwalter geregelt sind. Zudem sind Betroffene gut beraten, den Geltungsbereich der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht auch aus einem anderen Grund im Auge zu behalten. Nicht selten kommen die Gesellschaften nur für den Schaden auf, der sich im Bereich des gemeinschaftlichen Eigentums ereignet hat – nicht aber für Ansprüche, die innerhalb der einzelnen Wohneinheiten entstanden sind.