Das Bürgerliche Gesetzbuch
Im Rahmen der gesetzlichen Haftungsregelungen ist das Bürgerliche Gesetzbuch einer der zentralen Dreh- und Angelpunkte, besonders im Bereich der Privathaftpflicht. Damit ist das BGB auch ausschlaggebend für die Schadensereignisse, welche der privaten Haftpflichtversicherung als Versicherungsgegenstand zugrunde liegen. Denn nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) (Musterbedingungen des GDV) werden Schadenersatzforderungen geregelt, wenn sie auf diesen gesetzlichen Haftungsbestimmungen beruhen.
Seinen Ursprung hat das Bürgerliche Gesetzbuch im ausgehenden 19. Jahrhundert. Bis zu dessen Einführung galten im deutschen Reichsgebiet unterschiedliche Rechtsverordnungen, welche das Privatrecht kodifizierten und für die Bevölkerung umrissen. Beispielsweise existierten:
- das Preußische Allgemeine Landrecht (1794)
- der Code Civil (1804)
- das Badische Recht (1810)
- das Sächsische BGB (1865).
Die Vielzahl der zivilrechtlichen Gesetzsammlungen war Ausdruck der langen Zersplitterung Deutschlands in rechtsautonome Gebiete. Mit der Reichsgründung 1871 wurden allerdings die Bestrebungen einer einheitlichen Gesetzgebung stärker. Bis zur Verabschiedung des Bürgerlichen Gesetzbuches in seiner ursprünglichen Fassung sollten allerdings noch mehr als 20 Jahre vergehen. Es brauchte insgesamt zwei Kommissionen und drei Entwürfe, bevor das BGB Mitte August 1896 verkündet wurde und zum Jahreswechsel 1899/1900 in Kraft trat.
Heute ist das Bürgerliche Gesetzbuch eine umfangreiche Sammlung von Rechtsnormen, die sich auf verschiedene Rechtsgebiete erstrecken. Neben einem allgemeinen Teil umfasst das BGB vier weitere Bücher, und zwar zum:
- Schuldrecht
- Sachenrecht
- Familienrecht
- und Erbrecht.
Die letzten Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches sind zum 28. Dezember 2012 in Kraft getreten.
Das BGB und dessen Haftungsbestimmungen
Das Bürgerliche Gesetzbuch als zentrales Regelwerk im Privatrecht enthält Paragrafen zu Haftungsfragen und Ersatzansprüchen an unterschiedlichen Stellen. Beispielsweise kann sich eine Haftung aus schwebenden Geschäften, Schuldverhältnissen oder dem Vertragsrecht ergeben. Eine breite Palette, gegen die sich viele Haushalte absichern wollen. Und die Ansicht vertreten, dies mit einer privaten Haftpflichtversicherung auch tun zu können.
Allerdings setzt sich spätestens mit beim Lesen der Versicherungsbedingungen im Regelfall eine unangenehme Erkenntnis durch. Denn die Haftpflichtversicherer übernehmen nur auf den ersten Blick generalisiert Ersatzansprüche aus den gesetzlichen Haftungsbestimmungen. Obwohl im BGB verankert und damit gesetzlich geregelt, werden diverse Rechtsbereiche ausgeschlossen. Dies betrifft unter anderem:
- das Vertragsrecht
- die Produkthaftung
- oder Verstöße gegen das Urheberrecht.